Meyer Mattea · Nationalrat · 2022-09-27
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Niemand von uns hofft, dass uns Covid-19 im Herbst und im Winter wieder so beschäftigen wird wie in den vergangenen zwei Jahren und dass dieses Gesetz, über das wir heute erneut abstimmen, breit angewandt werden muss. Aber nach zweieinhalb Jahren Pandemie sind wir lieber vorbereitet als überrascht, damit keine Hauruckübungen notwendig werden. Darum braucht es diese Weiterführung von Teilen des Covid-19-Gesetzes, um in den nächsten beiden Wintern gewisse nötige und auch bewährte Instrumente in der Hand zu haben, zum Schutz der Gesundheit von uns allen, auch wenn - wir wissen es auch - die Kantone seit April wieder in der Hauptverantwortung für die Bewältigung von Covid-19 sind.
Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Bestimmung, dass die Kantone verpflichtet werden, über eine ausreichende Kapazitätsreserve zu verfügen, sollten die Ansteckungen wieder zunehmen und sollte die Belastung in den Spitälern wieder wachsen. Dazu gehört auch, dass die Kantone Vereinbarungen abschliessen, wie Kapazitätsreserven für ausserkantonale Patientinnen und Patienten finanziell gerecht aufgeteilt werden. Diese Vorbereitung ist das Mindeste, was wir für das Pflegepersonal tun können, das zweieinhalb wirklich erschöpfende Jahre hinter sich hat.
Darauf nicht einzutreten, wie es die SVP-Fraktion fordert, heisst, die Menschen im Stich zu lassen. Es heisst, das Pflegepersonal erneut alleinzulassen, und es heisst, die Menschen alleinzulassen, die z. B. auf ein gültiges Covid-19-Zertifikat angewiesen sind, um ins Ausland zu reisen. Nicht darauf einzutreten, heisst auch, sich nicht um betroffene Wirtschaftszweige zu kümmern, sollten im Notfall wieder gesundheitsbedingte Einschränkungen notwendig sein. Das wäre reine Obstruktionspolitik, und es wäre unverantwortlich, sich nicht für einen Notfall vorzubereiten. Die SP-Fraktion bittet Sie deshalb, auf diese Gesetzesrevision einzutreten.
Der SP-Fraktion ist ein Punkt besonders wichtig: Wir müssen die richtigen Lehren aus dieser Pandemie ziehen. Wenn die Verbreitung von Covid-19 wieder zunimmt, die Ansteckungsgefahr stärker wird und aus gesundheitlichen Gründen Einschränkungen notwendig werden sollten - was wir alle nicht hoffen -, dann braucht es gleichzeitig Wirtschaftshilfen, dann müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass die Menschen sich nicht alleingelassen fühlen. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen Wasserfallen Flavia zuzustimmen. Mit ihnen können die vulnerablen Menschen an ihren Arbeitsplätzen geschützt werden und auch die Arbeitgebenden bei Lohnfortzahlungen entlastet werden. Ebenfalls können die Wirtschaftshilfen, die sich bewährt haben, in einem Krisenfall weitergeführt werden, namentlich im Bereich der Kultur: Härtefallhilfe für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigungen, Kurzarbeitsentschädigungen und Regelungen bei der Arbeitslosigkeit.
Nur wenn das in diesem Gesetz steht, können wir sagen, dass wir wirklich für einen Krisenfall gewappnet sind. Denn wir hoffen alle, dass dieser nicht mehr eintreten wird.