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Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-09-27

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-27

Wortprotokoll

Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zum Covid-19-Gesetz.

Das Covid-19-Gesetz ist ein befristetes Gesetz, und viele der Massnahmen laufen Ende dieses Jahres aus. Während der Covid-19-Krise wurden die Massnahmen aus dem Epidemiengesetz und dem Covid-19-Gesetz abgeleitet. Das Covid-19-Gesetz wurde nötig, da erforderliche Massnahmen wie die Beschaffung von medizinischen Gütern oder Heilmitteln nicht möglich waren. Dass das Epidemiengesetz revidiert werden soll, ist unbestritten. Die Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren sollen in die Revision einfliessen.

Wenn Sie die Vorlage ablehnen oder nicht darauf eintreten, verhindern Sie die Verlängerung dieses Gesetzes, was dazu führen würde, dass notwendige Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht möglich wären. Es gäbe zum Beispiel die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern nicht mehr. Es gäbe auch keine Ausnahmen und Vereinfachungen bei der Einfuhr von Heilmitteln mehr. Dieses Gesetz beinhaltet auch Vereinfachungen bei den Bewilligungen und Zulassungen von Arzneimitteln.

Wir wissen aktuell nicht, wie der nächste Winter verlaufen wird. Wir alle hoffen, dass die Immunisierung in der Bevölkerung so weit fortgeschritten ist, dass es keine Pandemie geben wird. Das Problem ist nun, wie bei allen respiratorischen Viren, dass die Anzahl der Ansteckungen ab Oktober zu steigen beginnt und Weihnachten im Kreise der Familie wie in den letzten zwei Jahren ein Risiko darstellt. Sollten die Zahlen also steigen, ohne dass wir dieses Gesetz verlängert haben, müssten wir das Gesetz während der Festtage verlängern, was regulär nicht möglich sein wird.

Wir von der FDP-Liberalen Fraktion haben uns immer dafür eingesetzt, Massnahmen nicht auf Vorrat zu verlängern. Gleichzeitig macht es aber auch keinen Sinn, das Gesetz und die wichtigen Massnahmen vorzeitig aufzuheben, wenn die Situation nicht abschätzbar und das Epidemiengesetz alleine nicht ausreichend ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, auf den Gesetzentwurf einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen, ausser bei der [PAGE 1740] Geltungsdauer. Dort empfehlen wir Ihnen, der Minderheit II (Dobler) zu folgen.