Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-09-27
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Bitte folgen Sie in diesem Block überall der Mehrheit.
Neben den Verlängerungen der Geltungsdauer beinhaltet das Gesetz auch Anpassungen. Bei Artikel 3 Absatz 4bis geht es um die Verrechnungsmöglichkeit der Kantone bei Vorhalteleistungen. Der Bund und die Kantone legen ja gemeinsam die Bettenkapazitäten für die Pandemie fest. Nun kann ein Kanton diese erfüllen oder auch Überkapazitäten schaffen. Die Überkapazitäten verursachen Personalmehrkosten und zusätzliche Infrastrukturkosten. Wenn ein Kanton zu wenig Spitalbetten bereitgestellt hat, hat er die Patienten bis jetzt ohne Kostenfolge in anderen Kantonen unterbringen können, sofern Betten beispielsweise nicht durch zusätzliche Vorhalteleistungen bereitgestellt wurden. Eine gegenseitige Verrechnung bei den Kantonen gibt es nicht, sie ist nicht geregelt. Um diese Anreize zu korrigieren, empfehlen wir Ihnen, dass die Kantone im Grundsatz gemeinsame Vereinbarungen treffen, dass sie sich bei den Kosten koordinieren und, wenn keine Lösung gefunden wird, dass die anteiligen Mehrkosten bei der Unterbringung von Patienten den Kantonen verrechnet werden können.
Bei Artikel 3 Absatz 5, wo es um die Übernahme der Testkosten geht, empfehlen wir Ihnen, bei der Mehrheit zu bleiben, d. h., die Kosten sollen weiterhin vom Bund bezahlt werden. Wie Sie wissen, hat sich die FDP-Liberale Fraktion immer dafür eingesetzt, dass die Testkosten weder von den Kantonen noch vom Bund übernommen werden. Da wir bereits mehrfach über diese Frage abgestimmt haben, verzichten wir hier auf einen Minderheitsantrag.
Das Problem bei der Umsetzung im Falle einer Bezahlung durch die Kantone ist die Abrechnung. Jede einzelne Krankenkasse müsste mit jedem einzelnen Kanton einzeln abrechnen. Weil dies einen riesigen Aufwand generieren würde, sieht der Entwurf des Bundesrates vor, die Kosten auf der Basis des Bevölkerungsanteils eines jeden Kantons zu verrechnen. Das würde dazu führen, dass die Kantone in jedem Fall bezahlen müssten, egal, ob sie mehr oder weniger Kosten verursachten. Dass dadurch falsche Anreize geschaffen würden, ist für uns der Grund, warum wir den Entwurf des Bundesrates betreffend Kostenübernahme durch die Kantone ablehnen.
Bei Ziffer II Buchstabe d will die Minderheit Aeschi Thomas die Impf-, Test- und Genesungsnachweise streichen. Aus meiner Sicht müsste man, wenn man damit nicht einverstanden ist, Artikel 6a nicht streichen, sondern anpassen. Absatz 3 schreibt zum Beispiel vor, dass die Nachweise so ausgestaltet sind, dass sie für die Aus- und Einreise in andere Länder verwendet werden können. Dies muss einheitlich geregelt sein. Es macht keinen Sinn, eine solche Regelung zu verbieten. Auch die Streichung der Möglichkeit, dass der Bund Systeme für die Erteilung von Nachweisen zur Verfügung stellen kann, die für die Ein- und Ausreise verwendet werden, macht keinen Sinn. Selbst wenn Sie gegen die Genesungsnachweise sind, bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen, da das blosse Streichen im Grenzverkehr zu Problemen führt.
Bei Ziffer II Buchstaben e bis j bitte ich Sie, die Verlängerung der Wirtschaftsmassnahmen abzulehnen. Wie eingangs erwähnt, sind wir gegen Verlängerungen auf Vorrat. Die aktuelle Situation macht es nicht erforderlich, diesen Schritt zu gehen und Massnahmen im Kulturbereich, Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Massnahmen bei Erwerbsausfall und im Bereich der Arbeitslosenversicherung auf Vorrat zu verlängern.
Im Anhang will die Minderheit Glarner Artikel 60a betreffend die Verwendung des Proximity- und Presence-Tracing-Systems für das Coronavirus streichen. Das System war immer freiwillig. Die Bürger entscheiden selber, ob sie es nutzen wollen oder nicht. Da es das Tool sowieso bereits gibt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der jetzigen Situation klar positiv ist, empfehlen wir Ihnen, die Verwendung auf freiwilliger Basis nicht zu verbieten.
Folgen Sie also in Block 1 immer der Mehrheit.