AB 308261
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.
Ich kann Ihnen versichern, Kollege Nantermod, auch ich erhielt viele Anrufe bzw. Mails von Leuten mit grossen Sorgen. Das Postulat stellt Ärzte und Ärztinnen unter den Generalverdacht, sie würden Gefälligkeitsgutachten ausstellen. Das aber ist nicht der Fall. Natürlich gibt es vereinzelte schwarze Schafe, aber grundsätzlich ist es so, dass Ärzte und Ärztinnen den Eid des Hippokrates gesprochen haben, und das heisst nun einmal, sowohl für die psychische als auch für die physische Genesung der Patienten und Patientinnen alles zu tun. Es ist wichtig, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Zustand eines Patienten oder einer Patientin ganzheitlich begutachtet, um dann entscheiden zu können, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht - und das bitte nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Arzt oder eine Ärztin hat keinen Mehrwert durch ein Gefälligkeitsgutachten. Weshalb also soll ein solches erstellt werden?
Geschätzter Kollege, der Arbeitgeber hat heute sehr viele Möglichkeiten, sich über das Wohl seiner Arbeitnehmenden zu erkundigen, beispielsweise mit regelmässigen Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengesprächen, wo auch gefragt wird, wie es ihnen gesundheitlich geht. Sie haben von Fällen gesprochen, in denen jemand viel fehlt. Das kann seitens des Arbeitgebers angesprochen werden; es kann sogar bereits heute ein Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin eingeschaltet werden. Auch könnte bei sogenannten Vielfehlern und Vielfehlerinnen ein Case-Management eingeführt werden.
Es gibt aber leider auch Arbeitgebende oder Vorgesetzte, die Mitarbeitende krank machen, mit ihrem Verhalten, mit dem Ausüben von stressverursachendem Druck, mit Überforderung oder eben auch Unterforderung der Arbeitnehmenden. Wenn die Mitarbeitenden keine Möglichkeit sehen, das zu ändern, können sie dann leider krank werden.
Ich kenne das als Praxisfrau aus der Betriebssozialarbeit, wo ich diese Verhältnisse x-fach angetroffen habe. Wenn sich die Menschen wenigstens Hilfe bei der Sozialstelle holen, okay, dann ist es möglich, auf Veränderungen hinzuarbeiten.
Es gibt heute leider viele neue Krankheiten, nicht zuletzt verursacht durch die Arbeitssituation, durch Stress, durch Überforderung, was dann in Burn-outs, in Stresskrankheiten, in psychische Krankheiten ausartet. Ein Arzt oder eine Ärztin [PAGE 1759] muss ein Ort der Zuflucht bleiben. Es muss für einen Patienten oder für eine Patientin möglich sein, diesen zu vertrauen, und er oder sie soll nicht schon das Gefühl haben, es werde auch beim Arzt oder der Ärztin Druck ausgeübt seitens der Arbeitgebenden.
Ein Generalverdacht, sie würden Gefälligkeitsgutachten ausstellen, macht Druck auf Ärzte und Ärztinnen, und die Folge davon ist dann meist eine strengere Begutachtung wider das Wohl der Patienten und Patientinnen und wider das Vertrauen, das Patienten und Patientinnen gegenüber ihrem Arzt oder ihrer Ärztin haben sollten. Das soll nur deshalb geschehen, um sie für sogenannt arbeitsfähig zu erklären, auch wenn der Patient oder die Patientin noch nicht fähig ist zu arbeiten. Wir kennen das leider schon, und wir sind im Gespräch betreffend die Invalidenversicherung. Das darf also nicht auch noch beim Hausarzt oder der Hausärztin geschehen. Ziel muss bleiben, gesunde Mitarbeitende in einem gesunden Umfeld zu haben. Wenn sich jemand krank fühlt, dann darf er oder sie zum Arzt oder zur Ärztin und muss sicher sein, dass auf sein oder ihr Wohlbefinden geschaut wird.
Es geht nicht nur darum, dass die Arbeitnehmenden hundert Prozent an der Arbeit sind. Es ist vielmehr im Sinne des Wohles für alle. Das kommt die Arbeitgebenden am Schluss viel günstiger zu stehen, da sie motivierte Mitarbeitende ohne Druckgefühle haben. Diese sind weniger krank als diejenigen, die das Gefühl haben, dass sie nicht einmal zum Arzt oder zur Ärztin gehen könnten, wenn sie krank sind, und dass zu ihnen nicht gut geschaut werde.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.