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Minder Thomas · Ständerat · 2022-09-27

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-27

Wortprotokoll

Die Motion Derder 19.3882, "Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige. Anpassung des Systems an die Bedürfnisse der Hightech-Branchen", will das Ausländerrecht so anpassen, dass das geltende Kontingentierungssystem bei Drittstaatsangehörigen stärker auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet wird. Damit soll insbesondere dem Mangel an Arbeitskräften in den Hightech-Branchen begegnet werden. Der Motionär schreibt, das benötigte Personal sei weder in der Schweiz noch in Europa zu finden, weshalb die Drittstaatenkontingente gelockert werden müssten. In der Begründung wird weiter ausgeführt, dass die Kontingente durch einen flexibleren Mechanismus ersetzt werden sollen. So sollen die Kantone gar ohne Einschränkungen Bewilligungen für bestimmte Branchen erteilen können.

Der Bundesrat zeigt Verständnis für das Anliegen der Motion, beantragte im Erstrat aber deren Ablehnung. Denn parallel zur Motion wurde das Postulat Nantermod 19.3651, "Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht", eingereicht, das 2020 angenommen worden ist. Auch in der Sache überzeugt die Motion nicht. Wenn schon, müsste das System gesamtheitlich angeschaut werden, nicht einfach eine spezielle Branche. Wieso gerade der Hightech-Sektor, wieso nicht Ärzte, Lehrer oder Pflegepersonal? Der Nationalrat liess sich hingegen nicht beirren und stimmte, trotz der Annahme des Postulates, letztes Jahr ohne grosse Debatte auch der vorliegenden Motion zu.

Wie Sie sich vorstellen können, war die SPK Ihres Rates von diesem Vorgehen nicht angetan. Wir haben die Motion sistiert und zuerst einmal den Bericht zum Postulat 19.3651 abgewartet. Dieser liegt nun vor. Zusammenfassend ist darin zu lesen, dass die Bedürfniserhebung bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen gezeigt habe, dass sich das heutige Zulassungssystem bei Drittstaaten im Grundsatz bewähre. Gleichzeitig würden die geäusserten Anliegen verschiedener Anspruchsgruppen zeigen, dass mittels Anpassungen im Bereich der quantitativen und qualitativen Voraussetzungen und im administrativen Bereich bei den Bewilligungsprozessen noch Verbesserungen erzielt werden könnten.

Der Bundesrat hat daher bereits das EJPD beauftragt, diverse Massnahmen an die Hand zu nehmen. Letztlich müsse aber auch im Hinblick auf Artikel 121a der Bundesverfassung - Stichwort: Kontingentierung der Einwanderung und Inländervorrang - die Zuwanderung gerade im Drittstaatenbereich weiterhin eigenständig erfolgen.

Die SPK-S schliesst sich diesen Überlegungen an und beantragt ohne Gegenstimme die Ablehnung der Motion. Die SPK-S erachtet das heutige Kontingentierungsmodell für Drittstaaten weiterhin als sinnvoll und die vom Bundesrat geplanten Massnahmen aktuell als ausreichend, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.