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Schneider Meret · Nationalrat · 2022-09-27

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2022-09-27

Wortprotokoll

Abseits der grossen Schauplätze in Bezug auf Tierschutzthemen herrscht eine grosse Problematik im Zusammenhang mit der Ernte von Kokosnüssen in Thailand, die sich im Zuge der zunehmenden Beliebtheit von Kokosprodukten noch verschärft.

Junge Affen werden in Thailand angekettet, gewaltsam trainiert und gezwungen, Kokosnüsse zu pflücken. Aus diesen werden Kokosmilch, Kokosöl und andere Kokosprodukte hergestellt. Viele Affen werden ihren Familien ganz jung und überdies illegal entrissen. Man legt ihnen Metallhalsbänder an, die den Hals verletzen, und bindet oder kettet sie so lange an, wie sie für die Kokosindustrie von Nutzen sind.

Dies ist jedoch nicht auf allen Kokosnussfarmen der Fall. In Kokosnussanbaugebieten wie in Brasilien, Kolumbien oder auf Hawaii nutzt man tierleidfreie Methoden zur Ernte. Die Kokosnüsse werden dort beispielsweise mit hydraulischen Aufzügen auf Traktoren, Seil- oder Plattformsystemen oder Leitern geerntet. In manchen Anbaugebieten setzen die Menschen alternativ auf Zwergformen der Kokospalme.

Einige Detailhändler in Deutschland haben bereits reagiert und entsprechende Produkte wie Aroy-D und Chaokoh aus dem Sortiment gestrichen. In der Schweiz werden diese noch immer angeboten, ohne dass Konsumierende über die tierquälerische Produktion Bescheid wissen.

Ganz kurz nur möchte ich auf einige Punkte der Antwort des Bundesrates eingehen. Der Bundesrat hat argumentiert, es gebe keine international anerkannte Definition, wann Methoden beim Einsatz von Tieren für die Ernte als tierquälerisch gelten. Dem ist zwar so, doch kann bereits die Ankettung und Unterbringung der Affen aus Schweizer Sicht ohne Weiteres als tierquälerisch bezeichnet werden, was eine Deklarationspflicht rechtfertigen würde. Auch Eier von Hühnern aus Käfighaltung müssen deklariert werden, obwohl die Käfighaltung keine international als tierquälerisch geltende Praxis ist.

Zudem wendet der Bundesrat ein, dass eine Deklarationspflicht die Anforderungen der WTO bezüglich Nichtdiskriminierung erfüllen müsste. Diese gelten als erfüllt, wenn die Praxis bei der Herstellung des Produkts der öffentlichen Moral der hiesigen Gesellschaft widerspricht, was im Falle von Affen, die illegal ihren Familien entrissen und in Käfigen gehalten werden, ohne Weiteres gegeben wäre.

Zu guter Letzt stösst sich der Bundesrat am Kontrollaufwand und der kaum zu bewerkstelligenden Rückverfolgbarkeit. Dieses Problem löst sich jedoch praktisch von selbst. In Bangkok werden Kokosprodukte künftig mit einem Code versehen, der die Rückverfolgbarkeit gewährleistet und sicherstellt, dass die Nüsse aus einer affenfreien Farm stammen. Die Deklaration würde also keinen nennenswerten Zusatzaufwand mit sich bringen, für Konsumierende aber einen grossen Nutzen in Bezug auf Transparenz bieten. Diverse Grosshändler in Deutschland haben bereits auf die Problematik reagiert und Kokosprodukte, die von Affen geerntet werden, aus dem Sortiment gestrichen. Wenn das in Deutschland möglich ist, so sollte es in der Schweiz wenigstens möglich sein, entsprechende Produkte zu kennzeichnen, damit Transparenz für Konsumierende herzustellen und den Druck auf tierquälerische Betriebe zu erhöhen.

Ich danke Ihnen aus diesen Gründen ganz herzlich für die Annahme der Motion.