Kälin Irène · Nationalrat · 2022-09-28
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2022-09-28
Wortprotokoll
Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich.
Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.
Sie erhalten drei nummerierte Wahlzettel. Die Nummern der Wahlzettel entsprechen den Nummern auf den Wahlvorschlägen, die Ihnen vorliegen. Bitte beachten Sie die speziellen Regeln für die Wiederwahl in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Als Wahlzettel dient eine Namensliste der sich zur Verfügung stellenden Mitglieder. Nach Artikel 136 des Parlamentsgesetzes können Sie einzelne Kandidierende auf den Wahlzetteln streichen. Zusätzliche Namen bleiben unberücksichtigt. Wahlzettel, auf denen alle Namen gestrichen sind, bleiben gültig und zählen für die Berechnung des absoluten Mehrs.
Für alle anderen Wahlen werden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze frei sind. Deshalb konnten die Wahlzettel nach Artikel 137 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgedruckt werden.
Ich bitte die Stimmenzählenden, die Wahlzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Zettel mehr verteilt.
Ich bitte Sie um einen Moment der Aufmerksamkeit und der Ruhe.
Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte gedenken wir heute der Bundesrichterin Lucrezia Glanzmann, die am 4. Mai 2022 im Alter von 57 Jahren nach langer Krankheit verstorben ist. Lucrezia Glanzmann absolvierte ihre juristische Ausbildung an der Universität St. Gallen und schloss sie mit dem Luzerner Anwaltspatent und dem Doktorat ab. Von 1995 bis im April 2000 war sie Gerichtsschreiberin am Verwaltungsgericht des Kantons Luzern bzw. am Eidgenössischen Versicherungsgericht, heute Teil des Schweizerischen Bundesgerichtes. Ihre Richtertätigkeit begann sie im Mai 2000 als Oberrichterin des Kantons Luzern. Am 30. September 2010 wählte die Vereinigte Bundesversammlung sie zur Bundesrichterin.
Frau Bundesrichterin Glanzmann wurde bei ihrem Amtsantritt als Bundesrichterin der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung zugeteilt, welche sie in den Jahren 2015 und 2016 präsidierte und in welcher sie bis zu ihrem frühen Tod tätig war.
Lucrezia Glanzmann war eine hervorragende Juristin. Dieser Satz reicht aus, um eine ihrer grossen beruflichen Qualitäten zu beschreiben und daran zu erinnern, dass für sie nur der juristische Ansatz ausschlaggebend war und andere Überlegungen, auch politische, den Ausgang eines Verfahrens nicht beeinflussen durften.
Dank ihrer grossen Schaffenskraft, ihrer effizienten Arbeit und ihrem klaren analytischen Denken leistete sie einen wertvollen Beitrag an die Rechtsprechung des Bundesgerichtes. In ihrem Spezialgebiet, der beruflichen Vorsorge, wirkte sie nicht nur aktiv an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit, sondern lieferte auch zahlreiche doktrinäre Beiträge. Ihre Zusammenfassungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in didaktischer Form und ihre Darstellung noch offener Fragen waren eine unentbehrliche und stets erwartete Lektüre in der Fachwelt der beruflichen Vorsorge.
In Erinnerung bleibt allen Mitgliedern des Gerichtes, die sie gekannt haben, insbesondere auch ihr Einsatz in der Zusammenarbeit mit den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern, auf die sie viel Wert legte. Darüber hinaus werden sie ihre Kolleginnen und Kollegen in Erinnerung behalten für ihre Kollegialität und Fähigkeit, Kompromisslösungen zu finden. Sie wird immerfort ein Vorbild für all ihre Mitarbeitenden und Kollegen und Kolleginnen bleiben.
Im Namen der Bundesversammlung möchte ich ihrer Familie von Herzen mein tiefstes Beileid aussprechen.
Ich bitte Sie und alle Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, sich zu erheben und der Verstorbenen in einem Moment des Schweigens zu gedenken.
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Der Rat erhebt sich zu Ehren der Verstorbenen [GZ]
L'assistance se lève pour honorer la mémoire de la défunte [PAGE 1940]