Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-09-28
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-28
Wortprotokoll
Vorneweg möchte ich mich für den Rest der Schweiz bei den Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Genf herzlich für die gewährte Gnade bedanken, die uns Kollege Noser hier vorgeturnt hat.
Finanzpolitik kann man sehr kompliziert zelebrieren. Aber eigentlich ist es eine relativ einfache Sache. Als Finanzpolitiker hat man zu schauen, dass möglichst wenig aus der Kasse rausfliesst und möglichst viel in die Kasse reinfliesst. Offenbar haben das die kantonalen Finanzdirektoren so sehr[NB]verinnerlicht, dass es nachwirkt; selbst wenn sie nicht mehr im Amt sind, reagieren sie mit diesem pawlowschen Reflex.
Jetzt stelle ich mir gelegentlich die Frage: Wie ist das beim schweizerischen Finanzminister, beim Bundesfinanzminister? Der müsste doch eigentlich genau gleich reagieren und sagen, er wolle seinen Haushalt saniert haben. Sie haben hier in diesem Saal relativ triste Zukunftsaussichten beschworen, und zwar ausgabenbedingt. Das hat bei uns im Saal zwar nicht allzu viel bewirkt, wir haben dann trotzdem frisch und munter zusätzliche Ausgaben beschlossen. Es gibt aber noch die andere Seite einer Haushaltssanierung, bei der man schaut, dass Einnahmen reinkommen. Kollege Bischof hat jetzt beklagt, dass wir zu Steuererhöhungen verdammt worden seien, das hätten wir nicht gewollt und das sei schlecht. Unter uns gesagt: Für mich gibt es Schlimmeres für die öffentliche Hand als zusätzliche Steuereinnahmen.
Jetzt haben wir hier folgendes System, der Meccano mit dem Finanzausgleich wurde erklärt: Je tiefer der Bundesanteil ist, desto höher ist der Anteil, der in den Finanzausgleich bezahlt werden muss. Nun verzichtet der Bund freiwillig auf zusätzliche Einnahmen. Das erschwert Ihre Aufgabe, den Haushalt im Gleichgewicht zu behalten, und gleichzeitig erhöht es die Ausgaben für den Finanzausgleich. Das ist also ein doppelter Widerspruch, den ich ehrlich gesagt nicht verstehe. Deshalb plädiere ich dafür - und deshalb bin ich mit Kollege Rechsteiner in der Minderheit -, dass der Anteil des Bundes möglichst hoch ist. Sie haben dann mehr Geld, das in die Kasse reinfliesst, und es fliesst weniger Geld raus in den Finanzausgleich.
Kollege Noser hat gesagt, die Unternehmen wollten in der Schweiz besteuert werden und mit den Amtsstellen hier zu tun haben. Das finden sie offenbar vorteilhafter als bei Konkurrenzstandorten, die diese Mindeststeuer von 15 Prozent im Übrigen ja auch einhalten müssen. Er hat ausdrücklich immer von der Schweiz gesprochen, nicht mehr bloss von Zürich oder Basel-Stadt oder Genf. Die Rahmenbedingungen, die zu einem Standortentscheid führen, das hat auch Frau Herzog erwähnt, sind nicht nur die Steuern. Wesentliche Faktoren für Standortentscheide werden auch auf Bundesebene definiert: Bildung, Forschung, öffentliche Sicherheit, Infrastruktur, Pirmin Bischof hat sogar noch von den Kita gesprochen.
Wenn Geld beim Bund ist, kann auch der Bund die Standortattraktivität fördern. Ich sehe nicht ein, weshalb wir diese bewährte Partnerschaft von Bund und Kantonen aufgeben sollten. Alles, was Geld bringt, ist bei den Kantonen, und alles, was Geld kostet, ist beim Bund - diese Art Partnerschaft muss durchbrochen werden! Auch da hat Ruedi Noser den Weg aufgezeigt, indem er gesagt hat: Bei der Geschichte mit den Stromunternehmen werden schlussendlich die Verluste, falls irgendwann solche resultieren, hälftig aufgeteilt. Für mich wäre es hier an sich die naheliegende Variante, dass man eine hälftige Aufteilung vornimmt.
Da aber für diese Aufteilung in der Kommission keine Mehrheit absehbar war, kam man auf die bewährte Aufteilung bei den Bundessteuern mit 21,2 und 78,8 Prozent. So kann man auf diese bewährte Aufteilung zurückgreifen. Wenn bei einer Bundessteuer die Kantone so "grosszügig" sind zu sagen: "Wir nehmen nur drei Viertel der Bundessteuer und lassen einen Viertel dem Bund", dann müssten sich jedem kantonalen Finanzdirektor oder ehemaligen Gemeindepräsidenten die Magennerven zusammenziehen. Stellen Sie sich das für eine Gemeindesteuer vor: Von den Gemeindesteuern fliessen drei Viertel an den Kanton. Damit wäre der Vertreter des Gemeindeverbandes, Hannes Germann, wohl nicht einverstanden.
Machen wir das Normalste der Welt, indem wir die bewährte und gut eingespielte Aufteilung zwischen Bund und Kantonen beibehalten: 78,8 Prozent für den Bund und 21,2 Prozent für die Kantone. Der Bund kann dann das Geld zweckmässig und zielgerichtet rückverteilen. Es gibt ja auch da, wenn man Geld verteilt, drei Varianten: schön proportional; dorthin, wo die Not und die Wirkung am grössten sind; dorthin, wo das Geld bereits vorhanden ist. Mit dem Modell der Kommissionsmehrheit leiten wir das Geld dorthin, wo es bereits im Übermass vorhanden ist. Das scheint mir keine zweckdienliche Lösung zu sein.
Selbstverständlich bitte auch ich Sie, einzutreten, dann aber in der Detailberatung dafür zu sorgen, dass die Minderheit Rechsteiner Paul zur Mehrheit wird.