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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2003-03-05

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die dritte Differenz finden Sie in Artikel 5 Absatz 2.

Wenn Sie die gegenwärtige, gültige Formulierung im Postgesetz lesen, dann ist dort nur sehr, sehr allgemein festgehalten, welche Voraussetzungen zur Konzessionserteilung erfüllt werden müssen. Der Ständerat hat diese mageren Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession präziser formuliert. Im Bericht zur Gesamtschau kündigte der Bundesrat an, dass er die Konzessionserteilung von der Einhaltung arbeitsrechtlicher Minimalstandards abhängig mache, um eben für alle Anbieter gleich lange Spiesse zu haben. Er dachte sich wohl, dass dies auf Verordnungsstufe geregelt würde. Der Ständerat hat nun dieses Versprechen des Bundesrates aus dessen Bericht aufgenommen und hier im Gesetz verankert. Die Formulierung entspricht auch wörtlich der Formulierung von Artikel 6 Absatz 1 des Fernmeldegesetzes, also dem, was Sie, was die Bundesversammlung vor vier Jahren in einem vergleichbaren Unternehmen im Fernmeldesektor bereits beschlossen hat.

Die Kommission hat sich mit 12 zu 10 Stimmen dem Ständerat angeschlossen; eine Minderheit Theiler will keine so detaillierte Auflistung und es bei der bisherigen allgemeinen Formulierung belassen und beantragt Streichen. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Fassung des Ständerates, wie Sie sie auf der Fahne finden, zuzustimmen.