Theiler Georges · Nationalrat · 2003-03-05
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Namens der Minderheit - das Ergebnis lautete 10 zu 12 Stimmen - beantrage ich Ihnen, bei Artikel 5 keinen Absatz 2 gemäss Beschluss des Ständerates einzufügen.
Ich gestatte mir zuerst eine Vorbemerkung zur ganzen Parlamentarischen Initiative: Ich habe heute dazu nichts gesagt, aber wie sie jetzt daherkommt, hat diese Initiative eher den Charakter einer politischen Deklamation. Aber eigentlich sind wir ja die Eigner dieser Post. Im Grundsätzlichen haben wir aber schon sehr wenig Vertrauen in den eigenen Bundesrat, wenn wir ihm nicht zumuten, dass er die Post so organisiert, damit sie für die Kunden und die Bevölkerung das Maximum erbringt. Von daher meine ich, das Ganze sei unnötig; ich werde mich auch in der Gesamtabstimmung so verhalten.
Was aber Artikel 5 Absatz 2 betrifft, so meine ich, dass er vollständig überflüssig ist. Wenn Sie diese Bestimmungen lesen, müssen Sie zugeben, dass der Ständerat den Höhepunkt seiner Regulierungsfreude erreicht hat. Frau Simoneschi hat zwar gesagt, das sei jetzt eine "grande nouveauté", aber man muss es halt genau lesen. Da steht: "Wer eine Konzession erwerben will, muss dafür Gewähr bieten, dass er oder sie das anwendbare Recht, namentlich dieses Gesetz, seine Ausführungsbestimmungen sowie die Konzession einhält." Wenn wir beginnen, in jedem Gesetz zu schreiben, dass man Gesetze auch einhalten muss, wo kommen wir da hin? Das ist tatsächlich eine Nouveauté, aber es gibt auch Nouveautés, die daneben sind. Ich bitte Sie deshalb dringend, diesen Absatz zu streichen.
Überlegen Sie sich auch einmal, wie Sie diese Gewähr überhaupt überprüfen wollen, die ein Konzessionsbewerber bietet! Es wird ja niemand kommen und Ihnen sagen, er wolle die Gesetze nicht einhalten. Es dürfte auch schwierig sein, einer Unternehmung vorzuwerfen, sie halte die Gesetze nicht ein; da müsste ja irgendjemand auch Klage einreichen, wenn dies tatsächlich von vornherein feststellbar wäre. Aber auch Buchstabe b betreffend die arbeitsrechtlichen Vorschriften ist meines Erachtens völlig überflüssig und je nach Interpretation - wir haben in der Kommission darüber gesprochen - unter Umständen auch missverständlich und dem Wettbewerb nicht sehr förderlich. Wenn wir darunter verstehen, dass alle dieselben Bedingungen haben, welche bei den Konkurrenten arbeiten, und dann noch die Löhne und die Pensionskassenregelungen angleichen, dann muss man keinen Wettbewerb mehr einführen, denn das bestimmt im Wesentlichen die Preise, welche die Firmen letztlich auf dem Markte verlangen können.
Wenn wir in diesem Bereich quasi die gleichen Lösungen verlangen, dann werden wir auch die gleichen Preise haben und damit keinen Wettbewerb. Man muss sich einmal vorstellen, was mit Firmen passiert, welche das Personal nicht in der Schweiz anstellen; auch das kann es in grenznahen Gebieten natürlich problemlos geben: Man kann über die Grenze fahren und die postalischen Dienste dort erfüllen. Wollen Sie den ausländischen Firmen vorschreiben, was sie in ihren Gesamtarbeitsverträgen zu erfüllen haben? Ich meine, das ist eine Utopie, nicht möglich und geht dann in der Konkurrenzsituation zuletzt sicher zulasten unserer Post. Ich meine aber auch, dass das Ganze nicht sehr KMU-freundlich ist. Ich richte mich an jene, die immer sagen, man solle die Regulierungsdichte in diesem Bereich verringern: Wenn wir solche Dinge ständig einbauen, dann erhöhen wir die Regulierungsdichte, dann schaden wir diesen Firmen.
Ich bitte Sie, Artikel 5 Absatz 2 gemäss Beschluss des Ständerates abzulehnen.