Studer Heiner · Nationalrat · 2003-03-05
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Aufgrund der Debatte ist es wichtig, dass wir kurz etwas zu den Konsequenzen des Antrages der Minderheit I (Randegger) sagen. Die Debatte war so kontrovers, dass ich glaube, dass die wenigsten wissen, welches die Folgen wären, auch wenn sie eine Meinung haben.
Ich versuche es so zu sagen: Es geht in diesem Zusammenhang um das Inverkehrbringen eines gentechnisch veränderten Organismus. Es ist die Kompetenz des Bundesrates, bei dieser Bewilligung über die Frist zu entscheiden; ob das zehn Jahre sind oder etwas anderes, ist Sache der Exekutive. Das ist auch nicht das Problem. Die Frage ist: Wenn vom Bundesrat eine Bewilligung erteilt wurde, muss die Überprüfung stattfinden, wenn diese Frist abläuft. Nun kann es aber aus dieser Überprüfung zwei Folgerungen geben, weil ja geklärt werden muss, ob sich die Rahmenbedingungen minimal, kaum oder wesentlich verändert haben. Wenn sich die Rahmenbedingungen, gerade auch die Erkenntnisse der Wissenschaft, in der Zwischenzeit kaum verändert haben, wird es keine neue Bewilligung sein - was Kollege Randegger möglicherweise befürchtet -, sondern dann wird es eben eine Verlängerung sein; aber diese Abklärung ist wichtig. Sobald aber die Veränderung beim neuen Entscheid ein gewisses Ausmass annimmt, dann ist es eine neue Bewilligung, sind es neue Rahmenbedingungen, ist es ein anderer Inhalt.
Es ist doch nicht logisch, dass bei einer Bewilligung, die früher erteilt wurde, das Beschwerderecht galt, dieses jetzt bei der neuen Bewilligung unter anderen Rahmenbedingungen aber nicht mehr gelten soll. Deshalb ist der Antrag der Minderheit Randegger eben kein Kompromiss. Aber ich möchte klar sagen: Es wird Fälle geben - das haben wir auch in den Gesprächen mit den Fachleuten in der Kommission gehört -, in denen die Fortsetzung der Bewilligung keine neue Bewilligung ist, sondern eine Verlängerung. Es wird die Aufgabe der bundesrätlichen Verordnung sein, das zu präzisieren, wenn die Gen-Lex angenommen ist. Von daher gesehen geht es hier doch um die zentrale Frage, ob in diesem Zusammenhang das Verbandsbeschwerderecht richtig ist oder nicht.
Kurz zu Kollege Wandfluh: Seine Argumente bezogen sich ganz generell auf das Verbandsbeschwerderecht und nicht auf diesen Zusammenhang. Ich bin vor allem erstaunt, Kollege Wandfluh, über die Aussage, man müsse einfach Vertrauen in die Behörden haben und im Rechtsstaat nicht noch so und so viele Rechtsmittel anbieten. Aber es ist im Rechtsstaat doch gerade wesentlich, dass wir einerseits auf allen Stufen Behörden wählen, ihnen ein Grundvertrauen entgegenbringen - viele hier im Saal sitzen auch in Kommunalbehörden und anderen Behörden -, andererseits aber dann auch ein Misstrauen haben. Es braucht im Staat Rechtsmittel, dass eben auch solche Behördenentscheide überprüft werden können. Das sollen eben nicht nur die direkt Betroffenen tun dürfen, sondern im ideellen Bereich braucht es die Organisationen, die das stellvertretend tun, weil es die Umwelt nicht selber tun kann.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, hier dem Ständerat zuzustimmen.