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Binder Max · Nationalrat · 2003-03-05

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05

Wortprotokoll

Das war wirklich eine grundsätzliche Auslegeordnung von Frau Simoneschi. Die Parlamentarische Initiative Strahm ist mittlerweile zirka dreieinhalb Jahre alt. Sie wurde am 30. September 1999 eingereicht, eigentlich unter dem Eindruck der neu auf dem Markt erscheinenden Telekommunikationsanbieter. Die Begründung lautete, die neuen Telekommunikationsanbieter würden keine Ausbildungsplätze anbieten, sondern die Ausbildung anderen überlassen und von dieser dann profitieren; sie würden die Kosten nicht selber übernehmen, sondern diese anderen überlassen; sie würden eigentlich als Trittbrettfahrer profitieren. Zudem würden auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 20 000 ausgebildete Informatikerinnen und Informatiker aller Stufen fehlen; im Bereich der anderen konzessionierten Privatanbieter Post und Bahn bestünden keine derartigen Engpässe. Das war im Wesentlichen die Begründung des Initianten in der Kommission.

Nachdem der Rat die erste Phase beschlossen hatte, liegt Ihnen heute in der zweiten Phase die konkrete Umsetzung vor. Sie beschlägt drei Gesetze: Postgesetz, Fernmeldegesetz und Personenbeförderungsgesetz. Die Minderheit bittet Sie - zusammen mit dem Bundesrat -, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Situation hat sich verändert:

1. Die Vernehmlassung hat ein weitgehend ablehnendes Resultat gebracht. Im Wesentlichen konnten nur gerade die Gewerkschaften dem Ansinnen etwas Positives abgewinnen.

2. Im neuen Berufsbildungsgesetz kennen wir in keiner Art und Weise eine per Gesetz festgeschriebene Ausbildungs- und Weiterbildungspflicht für irgendeine Branche. Hingegen haben wir dort den Ausbildungsfonds verankert, indem Nichtausbildner unter gewissen Bedingungen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden können. Insofern wären solche Verpflichtungen in den drei Gesetzen völlig systemfremd.

3. Wir haben festgestellt, dass selbst beim Bund die vom Initianten geforderte Faustregel, dass 6 Lehrstellen pro 100 Vollzeitbeschäftigte nötig seien, um das duale Berufsbildungssystem in die Zukunft zu retten, bei weitem nicht Praxis ist. Was, in diesem Fall vom Bund selber, nicht vorgelebt wird, soll nicht andern, und schon gar nicht Privaten, per Gesetz auferlegt werden.

4. Ich habe mich erkundigt, wie sich die Anzahl Lehrstellen in den besagten Unternehmen in den letzten Jahren entwickelt hat. Wenn Sie diese Zahlen sehen, dann stellen Sie fest, dass eine durchaus positive Entwicklung stattgefunden hat. Zum Beispiel hat die Post 1183 Lehrstellen im Jahre 2000 angeboten; im Jahre 2002 waren es 1286, also ein Plus von etwa 100. 2001 haben die SBB 832 Lehrstellen angeboten; 2002 waren es 944, plus 110. Die Swisscom, die bereits 1997 aktiv war, hatte damals 669 Lehrstellen; im Jahre 2002 waren es 878, plus 200. Dazu kommen die neuen, genannten Anbieter, Sunrise und Orange, die natürlich und selbstverständlich im Jahr 1999 noch keine Lehrstellen anbieten konnten und auch im Jahr 2000 noch sehr wenige, weil die Unternehmen erst aufgestartet wurden - selbstverständlich wurden nicht in der ersten Phase ein paar hundert Lehrstellen eingerichtet. Aber Sunrise hat 29 Lehrstellen im Jahr 2000 und 41 im Jahr 2001 eingerichtet, 2002 waren es 49; bei Orange waren es 8, 16 und 44. Die Tendenz ist also eindeutig steigend, und zwar bei einer sinkenden Anzahl von Vollbeschäftigten.

Ich habe die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten nicht erhoben. Nachdem aber die vom Initianten geforderte Quote von 6 Lehrstellen pro 100 Vollzeitbeschäftigte in der Vernehmlassung von allen als zu hoch und zu starr beurteilt wurde, ist diese auch nicht relevant. Wichtiger scheint mir die Tatsache zu sein, dass trotz Personalabbau bei allen betroffenen Unternehmen die Zahl der Lehrstellen zunimmt. Das zeugt davon, dass die Unternehmen sich der Verantwortung bewusst sind, dass eine gute und eine genügende Ausbildung in Bezug auf Quantität und Qualität die beste Garantie für eine erfolgreiche Tätigkeit ist.

Sie sehen also, es besteht kein Handlungsbedarf. Sie sehen aber auch, dass man eine momentane Situation nicht sofort zum Tatbestand für Gesetzestätigkeit nehmen darf.

Ich bitte Sie, gemeinsam dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und auf das Geschäft nicht einzutreten.

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