Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-09-29
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich beim Thema Petitionen, das in der Regel ja stillschweigend abgehakt wird, noch das Wort ergreife und Sie bitte, diese Petition zur Erarbeitung eines Vorstosses an die Kommission zurückzuweisen. Es geht, wie der Präsident gesagt hat, um eine Petition der Frauensession 2021, und es geht um ein wichtiges Anliegen der Frauensession.
Die Petition ist an der Frauensession mit 226 zu 0 Stimmen beschlossen worden. Sie verlangt die Unterstellung der Arbeit in Privathaushalten unter das Arbeitsgesetz.
Man würde meinen, es wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass bei der entgeltlichen Arbeit in Privathaushalten, die als Lohnarbeit, als Erwerbsarbeit ausgeführt wird, die normalen Regeln gelten sollten, die für alle anderen Formen von entgeltlicher, abhängiger Arbeit gelten. Das ist heute aber leider nicht der Fall. Das Arbeitsgesetz ist inzwischen sehr alt (Zwischenruf des Präsidenten: Ich bitte Sie, noch ein[NB]bisschen Ruhe zu halten!) und kommt aus einer Zeit, in der die Hausarbeit noch nicht den Stellenwert hatte wie heute. Heute ist anerkannt, dass die entgeltliche Hausarbeit, die Arbeit in Haushalten, die für Lohn erbracht wird, eine Arbeit wie jede andere ist - eine sehr wertvolle Arbeit.
Das wurde vor wenigen Jahren in der Konvention Nummer 189 der Internationalen Arbeitsorganisation zum Ausdruck gebracht, einer Konvention, die von der Schweiz unterschrieben worden ist. In dieser wurde festgehalten, dass die Hausarbeit, die Arbeit in Haushalten, die Arbeit von Hausangestellten, einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft leiste und dass es sich gleichzeitig um eine Arbeit handle, bei der eine grosse Vulnerabilität der Betroffenen gegeben sei; sie sind ja im Haushalt der Arbeitgeberfamilie oder der Arbeitgeber tätig, beispielsweise für die Betreuung von älteren Menschen, die noch zuhause bleiben können. Bei dieser Arbeit in Abhängigkeit bestehen grosse Risiken von Diskriminierung. Nur schon die Einhaltung der Ruhezeit ist bei der Arbeit in Haushalten eine anspruchsvolle Angelegenheit. Die Hausangestellten haben das Recht, mindestens einmal pro Woche 24 Stunden Ruhezeit zu haben und diese nicht zwingend im Haushalt verbringen zu müssen, sich entfernen zu dürfen - schon das ist nicht einfach gewährleistet.
Diese Konvention verlangt von den Staaten, die die Konvention unterschrieben haben, dafür zu sorgen, dass diese Rechte von Arbeitnehmenden - in aller Regel sind es Frauen, junge und ältere, viele aus der Migration - diskriminierungsfrei gesichert werden, wie es für alle anderen Beschäftigten selbstverständlich ist.
Heute ist es in der Schweiz so, dass wir für die Hauswirtschaft einen Normalarbeitsvertrag haben. Es geht um den einzigen zwingenden Mindestlohn auf nationaler Ebene. Das ist eine Spezialität, es musste garantiert werden. Selbstverständlich wird bezüglich des Lohns diese Konvention durch die Schweiz erfüllt. Es ist uns in der Kommission von der Verwaltung auch gesagt worden: Wo es um die Regeln der Schwarzarbeit geht, finden diese Regeln Anwendung. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht verständlich, dass die Arbeit in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz, also dem einzigen Gesetz, das die elementaren Rechte von Beschäftigten regelt, nicht unterstellt ist.
Die Frauensession fordert uns deshalb mit der Petition, die einstimmig verabschiedet worden ist, auf, dafür zu sorgen, dass diese Frauen, in der Regel sind es Frauen, diese Angestellten - es geht um Zehntausende von Betroffenen - auch dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Die Arbeit in Haushalten ist eine spezielle Situation, selbstverständlich gerade dann, wenn man eben betreuungsbedürftige Menschen betreut. Aber es ist auch klar, dass diese Menschen Rechte haben müssen.
Deshalb ersuche ich Sie namens der Minderheit, die Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen, damit diese einen geeigneten Vorstoss ausarbeitet.