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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2003-03-05

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05

Wortprotokoll

Diese Motion war in unserer Kommission nicht bestritten, nur der Bundesrat vertrat eine andere Auffassung. Erlauben Sie, dass ich angesichts ihrer grossen Bedeutung doch noch kurz etwas dazu sage. Ich spreche hier natürlich auch als Bündnerin; die Rhätische Bahn (RhB) umfasst ja fast das ganze Bündner Schienennetz. Anderen konzessionierten Transportunternehmen (KTU), auch in den Agglomerationen, geht es aber ähnlich.

Die Substanzerhaltung der gesamten Schieneninfrastruktur in der Schweiz ist eine für das Funktionieren des Schienenverkehrs grundlegende Voraussetzung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Harmonisierung der Finanzen bzw. die Aufhebung der finanziellen Ungleichbehandlung der KTU gegenüber den SBB für alle KTU ein vordringliches Anliegen.

Der Bundesrat hat zwar gesagt, die Motion liege grundsätzlich auf seiner Linie und ihre Umsetzung werde im Rahmen der Bahnreform 2 erfolgen; eine vorgezogene Behandlung erachtet er aber als nicht nötig. Das Anliegen ist jedoch dringend und viel zu wichtig, als dass wir noch länger zuwarten könnten. Während mit der Bahnreform 1 die Grundlagen für die Erhaltung und laufende Modernisierung des Schienennetzes der SBB gelegt wurden, fehlt eine entsprechende Lösung für die KTU, die immerhin rund 40 Prozent des Schienennetzes betreiben, nach wie vor. Aber auch die KTU brauchen eine verlässliche und genügende Finanzierung, dies umso mehr, als sie, wie die RhB, oft noch erschwerte Produktionsbedingungen haben. Heute sind wir so weit, dass die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit vieler dieser Bahnen zunehmend infrage gestellt ist. Es fehlen die nötigen Sanierungsmöglichkeiten; altes Rollmaterial kann nicht ersetzt werden. Kurz: Es geht letztlich um die Substanzerhaltung, vorab bei den Infrastrukturanlagen.

Bis entscheidende und dauerhafte Verbesserungen erfolgen, wird nicht nur der Nachholbedarf immer grösser; nein, die Situation ist heute bereits viel gravierender. Trotz aller Bemühungen um Senkung der Kosten und Steigerung der Erträge nimmt heute der Abgeltungsbedarf allein aufgrund des grossen Erneuerungsbedarfes laufend zu. Ein Zuwarten bis zum Inkrafttreten der Bahnreform 2 würde die KTU vielerorts vor unlösbare Probleme stellen und hätte wohl zwingend einen zusätzlichen Leistungsabbau - von der Reduktion des Fahrplanangebotes über weitere Unterhaltskürzungen bis hin zu Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen - zur Folge.

Diese Situation ist nicht länger tolerierbar und erfordert unverzüglich Massnahmen. Auch die KTU brauchen rasch verlässliche finanzielle Zusagen. Rasch heisst, dass dies ganz klar vor Inkrafttreten der Bahnreform 2 passieren muss, zumal bei dieser wohl noch mit Verzögerungen zu rechnen sein dürfte. Mit der Unterstützung der Anliegen in der verbindlichen Form der Motion können wir diese bekräftigen.

Ich beantrage Ihnen deshalb nachdrücklich, dem Antrag Ihrer Kommission auf Überweisung der Motion zuzustimmen.

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