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Munz Martina · Nationalrat · 2022-09-29

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Absatzförderung bei Fleischprodukten ist grundsätzlich fragwürdig. Wenn aber der Bund gemäss Agrarbericht Fleischwerbung wie im Jahr 2019 mit 5,75 Millionen Franken unterstützt, dann sollte sich die Werbung auf Produkte von Tieren aus Tierwohlprogrammen beschränken, also auf Produkte von Tieren mit regelmässigem Auslauf im Sinne des bundeseigenen RAUS-Programms.

Die Werbung für Schweizer Fleisch ist beschönigend. Sie zeigt Tiere auf der Weide und in idyllischen Verhältnissen. Sie gaukelt so den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Tatsachen vor: Viele Tiere haben nämlich keinen Auslauf und keinen Weidegang. Einzig beim Tierwohlprogramm RAUS können sie regelmässig ins Freie. Milchkühe haben eine hohe Beteiligung an RAUS; von den Schweinen kann aber nur rund die Hälfte ins Freie, und bei den Mastpoulets sind es klägliche 8 Prozent. 70 Millionen der Tiere, die im Jahr 2021 in der Schweiz geschlachtet worden sind, hatten keinen Auslauf. Die Werbung täuscht mit schönen Bildern falsche Tatsachen vor. Es müsste sogar überprüft werden, ob der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbes erfüllt ist.

Die Konsumentinnen und Konsumenten werden immer wieder dafür verantwortlich gemacht, dass der Absatz von Fleisch von Tieren aus den Tierwohlprogrammen stagniere oder gar rückläufig sei. Wer den Markt aber kennt, weiss, dass dies eine Unterstellung ist. Sie zahlen den Aufpreis. Auch der Bundesrat schreibt, dass sich die Produkte am Markt "in Wert setzen lassen". Doch genau hier liegt ein Marktversagen vor. Der Konsument zahlt für Label-Produkte einen hohen Aufpreis, der aber beim produzierenden Landwirt nicht ankommt. Dies bestätigt auch eine Studie von Agroscope. Die Landwirtschaft wird für den Mehraufwand nicht entschädigt. Dafür fliesst der Aufpreis in die Taschen der Grossverteiler. Die Grossverteiler gönnen sich ungleich höhere Margen bei Label-Produkten als beim konventionellen Schweizer Fleisch.

Dem Marktversagen und dem ungerechtfertigten Abschöpfen des Label-Zuschlags könnte der Staat etwas entgegensetzen, indem die Absatzförderung des Bundes nur für Label-Produkte und seine eigenen Tierwohlprogramme eingesetzt würde. Das Tierwohl ist für die Tiergesundheit von grosser Bedeutung. Es reduziert den Antibiotikaverbrauch. Zudem reduziert der Weidegang gemäss Hafl-Studie die[NB]Ammoniakemissionen - ein wichtiger Faktor für den Klimaschutz.

Mit der Beschränkung der staatlichen Fleischwerbung auf tierfreundlich produziertes Fleisch wird nicht der Fleischkonsum allgemein angekurbelt, sondern gezielt die Nachfrage nach tierfreundlichen Produkten. Dies ist im Sinne der Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus, in welcher der Bund tierfreundliche Haltung mit Weidehaltung vermehrt fördern will. Es wäre doch nur richtig, wenn die Werbegelder des Bundes für Fleisch im Sinne der AP 2022 plus und für das eigene Förderprogramm RAUS eingesetzt würden. Zudem würden die Staatsgelder für Fleischwerbung so eingesetzt, wie es den Konsumentinnen und Konsumenten in der Werbung vorgegaukelt wird.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Motion, damit mehr Tiere von den Tierwohlprogrammen profitieren können.