Speck Christian · Nationalrat · 2003-03-06
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-06
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion bittet Sie, die Motion des Ständerates zu unterstützen. Ziel der Motion ist eine wesentliche Minderung des CO2-Ausstosses im Strassenverkehr. Sie wurde im Ständerat praktisch einstimmig gegen den Willen des Bundesrates überwiesen. Die Steuersenkung ist durch eine Höherbesteuerung von Benzin zu kompensieren, sodass der Gesamtertrag der Besteuerung konstant bleibt.
Mit dieser Massnahme kann die Vereinbarung von Auto-Schweiz mit dem UVEK eingehalten werden, wonach der durchschnittliche Treibstoffnormverbrauch bei neuen Personenwagen bis Ende 2008 gegenüber dem Jahre 2000 um 24 Prozent, d. h. von 8,4 auf 6,4 Liter auf 100 Kilometer, abnehmen soll. Ohne einen substanziellen Zuwachs der Dieselquote an den Neuwagenkäufen auf 30 Prozent wird die Erreichung dieses ehrgeizigen Zieles infrage gestellt und nicht erfüllt werden können. Gemeinsam mit der Einführung schwefelfreier Treibstoffe, die wir im vorherigen Geschäft behandelt haben, und der kürzlich von Bundesrat Leuenberger und der Autobranche sehr medienwirksam lancierten Energieetikette leistet die Förderung von Diesel und Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Verbrauchsziele des Bundes und der mit der Automobilwirtschaft vereinbarten Zielwerte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion darauf hingewiesen, dass diese Massnahme im Hinblick auf die Erfüllung des CO2-Reduktionsziels um 8 Prozent bis 2010 gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz geprüft werde. Er hat aber auch erwähnt, dass Dieselmotoren bis zu tausendmal mehr lungengängigen Feinstaub und dreimal mehr Stickoxide erzeugen. Auch mit der neusten Motorentechnologie Euro 4 sei das Krebsrisikopotenzial von Dieselabgasen zehnmal grösser als dasjenige von Benzinabgasen. Diese Problematik wurde, wie erwähnt, in der UREK mit Hearings ausführlich diskutiert. Alle Mitglieder des Rates wurden durch Schreiben des BAG und von Ärzten darauf aufmerksam gemacht.
Im Gegensatz zum Diesel werden Erdgas, Biogas und Biodiesel als Treibstoffe positiv beurteilt; deren steuerliche Verbilligung war unbestritten. Auto-Schweiz weist nun in einer neuen Studie des Institutes für Verbrennungskraftmaschinen der Technischen Universität Wien darauf hin, dass Österreich mit 40 und Deutschland mit 16 Prozent Dieselfahrzeugen am Gesamtfahrzeugpark einen wesentlich höheren Dieselanteil haben als die Schweiz mit 5,8 Prozent. Gemäss diesen Untersuchungen ist sowohl in Österreich wie auch in Deutschland trotz der starken Zunahme des Dieselanteils keine Erhöhung des Stickstoffoxids und der Partikelkomponenten zu verzeichnen - im Gegenteil: Beide Emissionsarten weisen eine sinkende Tendenz auf.
Was die gesundheitlichen Bedenken wegen des Schadstoffausstosses aus Dieselfahrzeugen betrifft, ist auch die Verhältnismässigkeit zu beachten: Lediglich 1,1 Prozent des Gesamtausstosses von schädlichen Feinstaubpartikeln in der Schweiz stammt von Dieselpersonenwagen. Bei den Lastwagen - Herr Leutenegger Hajo hat das auch erwähnt - ist keine Steigerung zu erwarten, da diese ja schon heute alle mit Diesel fahren. Die moderne Fahrzeugtechnik wird in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen in dieser Hinsicht bringen. Frau Teuscher, es ist natürlich so, dass neue Technologien, die kommen, immer schneller als die Gesetzgebung sein werden; wir hinken da immer hinterher.
Die Reduktion von CO2 durch die Verbilligung des Diesels ist in diesem Zusammenhang stärker zu gewichten. Wir können ja nicht einerseits vom Verkehr Reduktionen im CO2-Bereich verlangen und Zielvereinbarungen mit der Automobilbranche abschliessen, andererseits aber wirkungsvolle Massnahmen dazu verweigern - es sei denn, man ist davon überzeugt, die CO2-Abgabe sowieso einzuführen.
Die SVP-Fraktion hat bereits vor zwei Jahren in dieser Hinsicht eine Motion zur Verbilligung des Diesels, die etwas weniger weit geht, eingereicht. Sollte der Rat die uns vorliegende Motion des Ständerates annehmen, würden wir unsere Motion selbstverständlich zurückziehen.
Stimmen Sie der Motion des Ständerates zu! Im Falle einer Ablehnung empfehlen wir Ihnen, der Motion der UREK zuzustimmen.