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Bezzola Duri · Nationalrat · 2003-03-06

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06

Wortprotokoll

Die grosse Anzahl innovativer Anträge zeigt, dass auch die Meinungen in der FDP-Fraktion auseinander gehen. Die Mehrheit in der FDP-Fraktion ist gegen eine Senkung des Blutalkoholwertes auf 0,5 Promille; das entspricht ungefähr dem Antrag Triponez. Eine starke Minderheit unterstützt den Antrag der Kommission, also den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates, das heisst Differenzierung mit zwei Grenzwerten.

Was waren die Gründe der Mehrheit? Einmal waren es wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe: Man befürchtet Einbussen im Gastgewerbe, im Tourismus allgemein, Nachteile in ländlichen, durch den öffentlichen Verkehr nicht gut erschlossenen Gegenden. Es waren auch viele offene Fragen in Bezug auf nicht aussagekräftige Statistiken. Auch die Wirksamkeit der Massnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit wird bezweifelt. Man glaubt nicht an die Statistiken. Man bemängelt auch die Tatsache, dass nur bei Alkoholkonsum Grenzwerte bestimmt werden und nicht auch bei Drogen, Medikamenten und bei anderen Produkten, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Wir haben in der Kommission diese Probleme thematisiert und keine vernünftige, machbare Lösung gefunden. Der Bundesrat hat jedoch den Auftrag, nach tauglichen Lösungen zu suchen.

Welche Argumente standen für die Minderheit im Mittelpunkt? Ich meine, das Ziel der Revision des Strassenverkehrsgesetzes - wir haben die Revision im Juni 2001 beendet - und damit auch des tieferen Blutalkoholwertes ist die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr. Die heutige Debatte hat gezeigt, dass alle dieses Ziel erreichen wollen. Die Minderheit der FDP-Fraktion erachtet die Lösung mit den zwei Grenzwerten als einen vernünftigen Kompromiss. Die Gründe für die Differenzierung ergaben sich aus der Vernehmlassung. Die Vernehmlasser, übrigens auch die FDP, befürworteten eine Senkung der Grenze auf 0,5 Promille nur, wenn gleichzeitig eine mildere Bestrafung im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille vorgesehen wird. Wir haben im Strassenverkehrsgesetz für Neulenkerinnen und Neulenker - hier sind es vor allem die Jugendlichen - strengere Kriterien angewendet. Die Entwicklung des Unfallrisikos junger Fahrerinnen und Fahrer unter Alkoholeinfluss ist dramatisch.

Persönlich gehöre ich zur Minderheit, und dies trotz Verankerung in einem Tourismusgebiet. Ich setze mich als Präsident eines grossen Sportverbandes tagtäglich für die Jugend, für den Nachwuchs, für die Gesundheit und auch für die Prävention ein. Ich bin deshalb persönlich davon überzeugt, dass diese differenzierte Lösung mit zwei Grenzwerten richtig ist.

Wir werden nächste Woche auch über die Tabakprävention sprechen. Auch der Tabakkonsum hat, vor allem bei Jugendlichen, stark zugenommen. Das Gleiche gilt auch für den Alkoholkonsum. Sie kennen die Statistiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Alcopop-Getränken: Jugendliche erreichen mit dem Konsum von zwei kleinen Flaschen Alcopop den Wert von 0,9 Promille.

In den meisten EU-Ländern - vor allem in unseren Nachbarländern - gilt eine Grenze von 0,5 Promille.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten.

Im Namen der Mehrheit der Fraktion muss ich Sie bitten, dem Antrag Triponez zuzustimmen.