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Rieder Beat · Ständerat · 2022-11-28

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-28

Wortprotokoll

Es gibt Partys, und es gibt Partycrasher. Ich betätige mich jetzt hier als Partycrasher, aber mit ein wenig Substanz. Ich glaube, dass der Bundesrat manchmal ein besseres Gedächtnis als das Parlament hat. Daher beantrage ich Ihnen hier, der Formulierung des Bundesrates zu folgen, nicht mehr und nicht weniger.

Wieso? Dieser Rat, der Ständerat, und der Nationalrat haben im Dezember 2021 - das war vor knapp einem Jahr - diese Frage der Mindeststrafe bei der Raserei materiell-rechtlich und formell-rechtlich verbindlich entschieden. Sie hatten am 14. Dezember einen Einigungsantrag der Einigungskonferenz der Kommissionen für Rechtsfragen unterbreitet erhalten. In der Einigungskonferenz wurde genau diese Formulierung, die der Bundesrat Ihnen zum SVG beantragt, beschlossen. Am 17. Dezember 2021 haben Sie dieser Formulierung in der Schlussabstimmung mit einem überwältigenden Mehr zugestimmt. Sie können selbst verifizieren, wie Sie damals abgestimmt haben.

Jetzt, knapp ein Jahr später, wollen Sie diesen Entscheid des Parlamentes aufgrund des Druckes einer NGO und der Kampagne eines Mediums auf den Kopf stellen. Das ist immer möglich, das können Sie machen. Das Gesetz, das Sie im Dezember 2021 verabschiedet haben, wurde im Bundesblatt Ende 2021 publiziert. Die Referendumsfrist bezüglich dieses Gesetzes lief am 7. April 2022 ab. Es wurde kein Referendum gegen das Gesetz zur Strafrahmenharmonisierung, das wir hier verabschiedet haben, ergriffen. Das Gesetz wurde noch nicht in Kraft gesetzt - ich weiss nicht, wieso. Stellen Sie sich vor, was wir zulassen: Wir verabschieden ein Gesetz formell und materiell korrekt; die Referendumsfrist ist veröffentlicht, die Referendumsfrist läuft ab, und wir setzen das Gesetz nicht in Kraft. Ein halbes Jahr später kehren wir eine Bestimmung, die zugegebenermassen umstritten war, um. Das ist nicht sehr demokratiefreundlich. Sie können sich auch zum Gespött der NGO machen. Ich für meinen Teil mache das nicht.

Sinn und Zweck dieser Bestimmung war es, eine drakonische, schematische, unverhältnismässige Strafe wieder in den richtigen Rahmen zu setzen, nämlich in den Rahmen des Richters, der individuell die Schuld der betreffenden Person abklärt und dann auch individuell entscheidet und nicht an ein Mindeststrafmass gebunden ist. Das kann zu weit härteren Strafen führen. Im letzten Jahr wurden sehr harte Strafen gegen Raser von über einem Jahr Gefängnis ausgesprochen. Das kann bei unbescholtenen Bürgern aber auch zu milderen Strafen führen. Das ist auch das einzig Richtige im Strafrecht, nämlich dass die Richter die Menschen eben individuell und verschuldenskonform bestrafen.

Es ist interessant, dass nur die Staatsanwaltschaft angehört wurde. Warum wurde nur die Staatsanwaltschaft angehört? Weil Sie den Richtern im bisherigen Strafrecht, das wir im Dezember 2021 revidiert haben, eigentlich die Kompetenz und die Eingriffsmöglichkeit genommen haben. Sie werden heute kaum mehr Fälle finden, die vor den Richtern entschieden werden. Meistens wird das mittels Strafbefehl durch den Staatsanwalt geregelt.

Was die Kommission und das Parlament damals wollten, ist, dass die Richter wieder Recht sprechen können. Wir haben doch keine Angst vor unseren eigenen Schweizer Richterinnen und Richtern. Wir muten ihnen doch zu, dass sie im Einzelfall entscheiden können, entweder "Ja, du musst zwei Jahre Gefängnisstrafe erhalten" oder "Nein, für dich reichen drei Monate".

Wenn wir das jetzt nicht durchsetzen, dann haben wir hier im SVG Präjudizbestimmungen, die ich persönlich als sehr schlecht empfinde. Ich bitte Sie daher, hier wirklich dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und damit auch dem Nationalrat gegenüber ein Signal zu setzen. An und für sich wäre es bei der Strafrahmenharmonisierung, einer relativ grossen Gesetzesrevision, einfach gewesen, das Referendum zu ergreifen. Sie hätten dann vielleicht auch verschiedene Gegner gehabt, die sich gegen diese Gesetzesrevision gewandt hätten. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Wir haben hier alle demokratischen Spielregeln eingehalten und werden uns jetzt aufgrund des Eingriffs einer einzigen NGO nachträglich selbst korrigieren. Das müssen Sie sich gut überlegen.