Sauter Regine · Nationalrat · 2022-11-28
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-28
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion Müller Damian beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass Rezepte für Heilmittel elektronisch ausgestellt und digital übertragen werden können. Ziel ist es, dass Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet werden, Rezepte für Heilmittel digital auszustellen. Der gesamte E-Medikations-Prozess soll ganzheitlich und prozessorientiert umgesetzt werden; nur so kann die Qualität verbessert und die Patientensicherheit erhöht werden. Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie die freie Wahl der Apotheke sollen weiterhin gewährleistet sein. Zudem hat die auszuarbeitende Lösung die unterschiedlichen digitalen Kompetenzen der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass diese eine Kopie des digitalen Rezeptes in Papierform mit einem digital lesbaren Code verlangen können.
Die Gesetzesvorlage muss die Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept zur Anwendung gelangt, definieren. Dabei sind hohe Anforderungen an die Datensicherheit und an die Identifikation und Authentifikation der Leistungserbringer und der Patientinnen und Patienten zu stellen. Die Interoperabilität zwischen vorhandenen Plattformen muss gewährleistet sein, Patientinnen und Patienten müssen Zugriff auf ihre Rezepte haben und diese in das System ihrer Wahl übernehmen und abspeichern können. Die E-Rezepte sollen einerseits in das elektronische Patientendossier (EPD) eingebunden werden können, andererseits sollen auch Patienten, die keinen Anschluss an ein EPD wünschen, elektronische Rezepte verwenden dürfen. Digitalisierte Rezepte stellen die Lesbarkeit sicher. Medienbrüche können verhindert und Fehlerquellen reduziert werden. Rezeptfälschungen sowie nicht erlaubte Mehrfacheinlösungen können mit dem E-Rezept ausgeschlossen werden.
Der Ständerat hat die Motion am 30. Mai 2022 mit 35 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ihre SGK beantragt Ihnen mit 14 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen ebenfalls, die Motion anzunehmen.
Die Kommission ist sich bewusst, dass eine Umsetzung des elektronischen Rezeptes im Rahmen des EPD bereits auf der Grundlage des geltenden Rechtes möglich wäre. Nur: Dessen Umsetzung - wir haben es gehört, und Sie wissen es alle - lässt leider noch länger auf sich warten; Sie kennen die ganze Leidensgeschichte. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dringendst zu beschleunigen und muss endlich vorangetrieben werden. Zumindest im Bereich der E-Medikation muss es endlich vorangehen. Da die Eröffnung eines EPD, die durch zahlreiche Leistungserbringer und Gesundheitsfachpersonen erfolgen kann, derzeit noch freiwillig ist und aktuell kein Anreiz für die Ärzteschaft besteht, Rezepte digital auszustellen, ist die Kommission der Ansicht, dass die Abkehr von auf Papier ausgestellten Rezepten ohne Pflicht zur digitalen Ausstellung zu lange dauern würde. Sie ist überzeugt davon, dass es pragmatische Lösungen zur Einführung digitaler ärztlicher Verordnungen gibt, die auch mit dem EPD kompatibel sind. Elektronische Rezepte sind besser lesbar, weniger fehleranfällig und verringern die Fälschungsgefahr.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission, die Motion anzunehmen.