Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-11-29
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-11-29
Wortprotokoll
Ich versuche, mich kurzzufassen, nachdem Herr Zopfi ja schon umfassend informiert hat. Das VIS ist seit 2011 in Betrieb. Sie haben es gehört, es ist eine Datenbank zur Erleichterung der Visaerteilung für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum. Es ist aber so, dass beim längerfristigen Aufenthalt wie auch bei den Aufenthaltsbewilligungen eine Informationslücke besteht, die mit dem vorliegenden Geschäft geschlossen werden soll. Diese Dokumente werden in keinem EU-Informationssystem erfasst. Zudem erfordert die Einführung der Interoperabilität der verschiedenen EU-Systeme im Schengen-Bereich Anpassungen bei den Vorschriften über die Visaerteilung und bei der Erteilung von Bewilligungen.
Mit den beiden vorliegenden EU-Verordnungen wird das VIS erneuert. Die meisten Änderungen sind technischer Art. Eine Neuerung ist die Möglichkeit, Daten aus dem VIS an Drittstaaten oder internationale Organisationen nicht nur zur Feststellung der Identität von rückkehrpflichtigen Drittstaatsangehörigen, sondern auch im Rahmen des Resettlement zu übermitteln. Ebenfalls möglich ist neu eine Datenbekanntgabe in dringenden Fällen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat oder mit anderen schweren Straftaten. Die Übermittlung von Daten aus dem VIS zur Abwehr solcher Straftaten setzt voraus, dass die Datenschutzregelungen der Schweiz und der EU-Verordnung sowie die Regeln der internationalen Polizeikooperation eingehalten werden; Herr Zopfi hat darauf hingewiesen.
Zu Vorlage 2: Unabhängig von der Übernahme und Umsetzung der zwei EU-Verordnungen schlagen wir eine Anpassung des AIG vor. Das BAZG soll im Rahmen seiner Funktion als Strafverfolgungsbehörde des Bundes Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und, auf Antrag, im Einzelfall Zugang zu den Daten des Einreise- und Ausreisesystems, des Reisegenehmigungssystems und des Visa-Informationssystems erhalten. Dieser Zugriff dient der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten. Die Aufgaben und[NB]Zuständigkeiten[NB]des[NB]BAZG[NB]werden durch diese Vorlage nicht geändert.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.