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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-11-29

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-11-29

Wortprotokoll

Ich glaube, ich habe schon im Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass es hier um eine kurzfristige Festhaltung im Rahmen des Ausländerrechts geht. Wir sind nicht im Asylrecht, sondern im Ausländerrecht. Wenn es ein Rückübernahmeabkommen mit einem Nachbarstaat gibt und wenn der Zustrom so gross ist, dass die Rückübergabe nicht sofort erfolgen kann, ist es unter Umständen möglich, dass ein Kanton - im vorliegenden Fall war und ist es insbesondere der Kanton Tessin - Personen kurzfristig festhalten muss, um die Identität abzuklären und um die Rückübergabe an den Nachbarstaat abzuwickeln. Es handelt sich in keiner Art und Weise um eine Haft. Es ist so: Die Festhaltung kann bis zu drei Tage dauern; Herr Engler hat das zu Recht gesagt. Die Erfahrung der Jahre 2016 und 2017 zeigt aber, dass diese Personen innerhalb von 24 Stunden den italienischen Behörden übergeben werden konnten. Es ist letztlich auch im Sinne der Kinder, dass sie nicht von ihrer Familie getrennt werden.