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Graf Maya · Ständerat · 2022-11-29

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Ich beantrage mit meiner Minderheit, und dies eigentlich als Kompromiss zwischen der nationalrätlichen Variante und der Bundesratsvariante, dass die Testkosten bis zum[NB]31.[NB]März 2023 vom Bund übernommen werden. Danach geht die Kostenübernahme definitiv an die Kantone. Diese haben dann natürlich die Aufgabe, in eigener Verantwortung weiterhin eventuelle Testinfrastruktur, Installationen dafür und Tests zur Verfügung zu stellen. Denn wir müssen wissen: Wir stehen vor der sogenannten Grippesaison respektive wir sind [PAGE 1080] eigentlich schon mitten darin. Wir sehen auch bereits, wie viele Menschen durch verschiedene Viren angesteckt und krank sind. Es ist daher gerade auch beim Covid-19-Virus, bei dem wir nicht wissen, ob neue Varianten auftauchen, sehr wichtig, dass das Infektionsgeschehen jederzeit verfolgt werden kann. Daher sind Teststrukturen und Testkosten bis Ende März beim Bund zu behalten.

Das will die Mehrheit auch. Aber die Mehrheit will nachher auch Artikel 3 Absatz 5bis ganz streichen, der den Kantonen den Auftrag gibt, ein ausreichendes Angebot an Covid-19-Analysen zu gewährleisten und die Durchführung zu regeln. Er hält auch fest - und das ist wichtig -, dass die Kantone Ausnahmen von der Kostenübernahme vorsehen können. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es zwar dann eine bundesrechtliche Verpflichtung für die Kantone wäre, bis Juni 2024 eingreifen zu können und die Kosten zu übernehmen, dass sie aber genau im Rahmen von Absatz 5bis eine gewisse Flexibilität erhielten. Sie müssten also zwar ein ausreichendes Angebot gewährleisten, aber die epidemiologische Situation müsste selbstverständlich berücksichtigt werden, und die Kantone könnten bei der Testkostenübernahme auch Ausnahmen vorsehen.

Das ist sehr zentral und gibt uns die Möglichkeit, dass wir hier sicher unterwegs sind, auch im Winter 2023/24. Es ist ja nie sehr hilfreich, wenn wir eine Hüst-und-Hott-Politik machen. Dies gilt gerade im Bereich des Testens und im Bereich der Kostenübernahme. Daher ist es ein klares Signal, wenn der Bund die Kosten bis Ende März übernimmt. Ab 1. April sind die Kantone zuständig und müssen ein ausreichendes Angebot, so wie es die epidemiologische Situation erfordert, zur Verfügung stellen und die Testkosten übernehmen.

Ich bitte Sie, als Kompromiss der Minderheit I zu folgen.