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AB 309911

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-11-29

Wortprotokoll

Vor der Beratung dieser "Detailanträge" erlaube ich mir eine grundsätzliche Bemerkung: Für diese Beratung gelten die geschriebenen und die ungeschriebenen Gesetze. Das geschriebene Gesetz ist sozusagen die Schuldenbremse. Um diese kommen wir einfach nicht herum. Egal, in welche Richtung Sie Anträge stellen, am Schluss zählt diese Schuldenbremse. Das ist das geschriebene Gesetz. Das ungeschriebene Gesetz ist der Volksmund, der sagt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Das fehlt mir hier ein bisschen. Wenn Sie Erhöhungen beantragen, dann bitte sagen Sie doch, wo wir dann gleichzeitig kürzen müssen, damit wir die Schuldenbremse einhalten. Sonst ist es nur ein Teil. Und wenn Sie Kürzungen beantragen, dann sagen Sie bitte auch wo. Das würde dann auch dazugehören. Das fehlt mir ein bisschen in Ihrer Argumentation.

Nun komme ich zum ersten Block und zum EDA: Hierzu möchte ich sagen, dass es generell, auch in der Entwicklungszusammenarbeit, eine verlässliche Planung braucht, und zwar auch für die Empfänger dieser Mittel. Eine Stop-and-go-Politik dient diesen Entwicklungsländern eben nicht. Aus diesem Grund werden die Mittel für die internationale Zusammenarbeit ja mit einer Botschaft für einen Zeitraum von vier Jahren beantragt. Das gibt dann etwas die Richtung vor, in die wir uns bewegen. Die Mittel dieser vierjährigen Strategie werden ja nicht vollumfänglich bereits verplant; das heisst, es sind immer Reserven vorhanden, um auf neue Herausforderungen dann auch entsprechend reagieren zu können. Die im Voranschlag 2023 eingestellten Mittel entsprechen genau dem von Ihnen bewilligten vierjährigen Kredit, und eben, wie gesagt, darin ist noch Luft, und es gibt Möglichkeiten zur Verschiebung. Das war ja auch das Ziel, um auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Das ist bei diesen Anträgen zu berücksichtigen.

Ich möchte noch auf eine Bemerkung eingehen, die ebenfalls gemacht wurde: Sie haben gesagt, die Verwaltung betreibe ein "Gärtli-Denken" und die Verwaltung blähe das Budget auf. Da bitte ich Sie dann doch, einmal zu schauen, wie viele Vorstösse Sie gegen den Willen des Bundesrates annehmen. Also, Sie pflegen das Gärtchen, und wir müssen es nachher begiessen. Da bitte ich Sie dann doch auch, beim einen oder anderen Mal etwas zurückhaltender zu sein mit dem Übertragen neuer Aufgaben. Es kommt einfach auf Sie zurück.

Jetzt zu den Anträgen im Einzelnen: Wir haben den Minderheitsantrag Badertscher vorliegen, wonach die Erhöhung bei den humanitären Aktionen für den Bereich der Ernährungssicherheit einzusetzen ist. Hier ist einfach darauf hinzuweisen, dass die DEZA die Möglichkeit hat, Verschiebungen zwischen diesen Krediten vorzunehmen. Es sind deshalb im Moment keine zusätzlichen Kredite aufzunehmen. Innerhalb dieser Budgetposition gibt es also Verschiebungsmöglichkeiten. Vielleicht ist generell zu berücksichtigen: Wir wissen noch nicht, wie dieser Krieg, mit dem sich viele der Anträge befassen, weitergeht, wie lange es noch geht. Es ist durchaus möglich, dass der Bund oder Sie auf aktuelle Ereignisse noch einmal reagieren müssen und dass damit Nachtragskredite, wie auch immer, kommen werden. Im Moment sind wir der Meinung, dass das genügt, was eingestellt ist, um reagieren zu können. Wenn ausserordentliche Ereignisse eintreten, dann ist wieder darauf Rücksicht zu nehmen, aber wir können das nicht voraussehen. [PAGE 1980]

Dann komme ich zum Minderheitsantrag Friedl Claudia für Aufstockungen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung. Hierzu ist festzuhalten, dass mit dem Beitrag von 450 bis 600 Millionen Franken, dem sogenannten fairen Beitrag, die Möglichkeiten gegeben sind, um das vonseiten des Bundes entsprechend zu unterstützen. In diesem Zusammenhang sind im Budget 2023 Positionen vorgesehen, die den oberen Teil, nämlich diese 600 Millionen Franken, erreichen werden. Damit ist eine weitere Erhöhung im Moment aus unserer Sicht nicht notwendig. Auch diese Ausgabe hier ist halt im Verhältnis zu anderen Bundesausgaben zu sehen, und wenn Sie hier aufstocken wollen, dann müssen Sie mir sagen, wo Sie dann diesen Betrag entsprechend einsparen wollen.

Ich komme damit zur Position "Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens". Hier gibt es wieder eine Minderheit Friedl Claudia, die aufstocken möchte, und umgekehrt die Minderheit Guggisberg. Das Parlament hat ja jetzt über die Nachtragskredite 110 Millionen Franken für dieses Winterprogramm gesprochen. Damit, meinen wir, haben wir im Moment die Mittel zur Verfügung, die eingesetzt werden können. Sollte eine weitere Entwicklung oder ein weiterer Antrag notwendig werden, ist das im Laufe dieses Winters zu beachten. In Anbetracht der entsprechenden Entwicklungen - solche Beiträge sind ja auch international etwas einzuordnen und abzustimmen - kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass mit den gesprochenen Mitteln die notwendige Unterstützung erfolgen kann, was nicht ausschliesst, dass wir im Laufe des nächsten Jahres dann darauf zurückkommen müssen. Aus unserer Sicht sind hier weder eine Aufstockung noch eine Kürzung notwendig, sondern hier braucht es Augenmass und die Möglichkeit, entsprechend reagieren zu können.

Es gibt einen Minderheitsantrag Grin, den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten um 9,7 Millionen Franken zu kürzen. Sie haben die Rahmenkredite für den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten freigegeben. Das wird den betreffenden Ländern mitgeteilt, und der Betrag wird dort verplant. Die Schweiz würde nicht gerade gut aussehen, wenn sie im Laufe des Spiels die Regeln ändern und diesen Betrag wieder kürzen würde. Es ist auch nicht ein Betrag, der das Budget retten würde. Wir sollten auch hier die Stabilität und Sicherheit belegen.

Dann gibt es einen Minderheitsantrag Badertscher zur Nationalen Menschenrechtsinstitution. Dieses neu geschaffene Institut wird das befristete Kompetenzzentrum ablösen. Es ist jedoch noch nicht konstituiert, und der Betrieb hat noch nicht begonnen. Die operativen Prozesse und Aufgaben sind ebenfalls noch nicht festgelegt. Sie möchten hier also einen Kredit für etwas erhöhen, was noch gar nicht besteht und funktioniert. Wenn es dann einmal funktioniert, werden wir rechtzeitig die notwendigen Anträge stellen. Im Moment bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen.

Damit kommen wir zur Entwicklungszusammenarbeit. Hier haben wir einen Minderheitsantrag Guggisberg. Mit diesem Kürzungsantrag würden wir die Mittel sehr stark zurückfahren. Wir sind der Meinung, dass die Schweiz diesen Beitrag an die internationale Zusammenarbeit zu leisten hat. Wir bewegen uns mit diesem ja nicht in der Spitze, sondern liegen etwa im Durchschnitt der Länder. Es ist angezeigt, dass wir die Entwicklungszusammenarbeit so weiterführen.

Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft haben wir bei der Position "Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens" einen Minderheitsantrag Friedl Claudia. Er verlangt eine Aufstockung um 24 Millionen Franken. Hier haben wir ja, wie gesagt, die Winterhilfe beschlossen. Wir sind daher der Meinung, dass eine Aufstockung im jetzigen Moment nicht notwendig ist. Es braucht ja immer auch eine Planung, um die Mittel einzusetzen. Das muss abgesprochen werden. Wir würden es vorziehen, einmal mit den bereits gesprochenen Mitteln zu fahren. Wie gesagt, wenn sich die Lage weiter entwickelt, kann man darauf zurückkommen. Aber im Moment die Mittel einfach aufzustocken, macht wohl keinen Sinn. Wir Schweizer rühmen uns in dieser Hinsicht ja immer: Wir sagen, wir würden Mittel sprechen, die dann auch klar und zielgerichtet eingesetzt werden können. Wenn es notwendig wird, sollen Sie dann noch einmal die Möglichkeit haben, das aufzunehmen.

Dann gibt es die Minderheit Fischer Benjamin, die bei der Position "Integrationsmassnahmen Ausländer" eine Kürzung um 81 Millionen Franken beantragt. Wir haben für die schutzsuchenden Personen das Programm Status S, diese 3000 Franken zur Integration, vorgesehen. Sie können diesen Betrag schon kürzen. Aber die Leute sind hier. Wenn der Bund das nicht übernimmt, machen es die Kantone. Die Aufgabenteilung, die wir mit den Kantonen gefunden haben, hat aber eigentlich zu dieser Lösung geführt. Sie würden einfach die Kredite verschieben. Auch mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen sollten wir hier eine vernünftige Lösung finden.

Herr Schwander hat gesagt, wir hätten das völlig falsch beurteilt. Wenn Sie das nächste Mal etwas besser wissen, kommen Sie doch rechtzeitig! Wir wissen im Moment nicht, wie viele Schutzsuchende im nächsten Jahr kommen und wie viele zurückgehen werden. Es ist halt nun einfach mal eine Situation, die laufend beurteilt werden muss und sich aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine und in diesem Krieg ergibt.

Es liegt weiter noch einmal ein Minderheitsantrag für eine Aufstockung im SECO vor, der die wirtschaftliche Zusammenarbeit betrifft. Das ist wieder die Minderheit Friedl Claudia. Wir haben es schon mehrmals ausgeführt: Wir haben jetzt diese Winterhilfe als Sofortmassnahme beschlossen. Das Geld wird entsprechend eingesetzt. Wir werden das dann im Lichte der Entwicklung weiter beurteilen können. Wir sollten auch noch reagieren können. Bei dieser Position gibt es ja auch den Antrag der Minderheit Guggisberg, die diesen Betrag auf 75 Millionen Franken begrenzen will. Der Antrag des Bundesrates entspricht einem Kompromiss zwischen Erhöhung und Kürzung. Ich bitte Sie, weder der Erhöhung noch der Kürzung zuzustimmen.

Dann gibt es noch den Einzelantrag Pasquier-Eichenberger zu den Umweltkrediten. Auch hier bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Wir werden, wie das auch schon gesagt wurde, im Budget 2023 den Maximalbetrag von 600 Millionen Franken, den wir vorgesehen haben, erreichen. Zusammen mit den Massnahmen des Privatsektors wird dieser Wert sogar überschritten. Die Schweiz steht im Bereich der Klimafinanzierung nicht schlecht da, weil wir eine starke Privatwirtschaft haben, die sich hier ebenfalls engagiert. Mit den 600 Millionen Franken im Budget wird der vorgesehene Maximalbetrag 2023 erreicht.

Ich komme zum Einzelantrag der SVP-Fraktion, die Beiträge an die Kantone im Zusammenhang mit Status S anders zu verbuchen: Wenn Sie die 1,7 Milliarden Franken nicht ausserordentlich verbuchen, müssen Sie mir sagen, wo wir 1,7 Milliarden Franken einsparen. Wir könnten noch etwa 8 Prozent sparen, wenn wir nicht bei der Armee und bei der Landwirtschaft ansetzen. Sie müssten mir sagen, wie man in einem Jahr ein Budget um 8 Prozent herunterfährt. Es ist nicht möglich, weil wir etwas weniger flexibel sind als die Privatwirtschaft - denken Sie an die Arbeitsverträge und die neuen Aufgaben, die Sie uns erteilt haben.

Ich bitte Sie, den Einzelantrag abzulehnen. Wie gesagt wurde, war die Krise nicht voraussehbar. Die Schuldenbremse sieht genau vor, dass ausserordentliche Ausgaben getätigt werden können, um auf ausserordentliche Situationen zu reagieren. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den Krieg vorausgesehen haben, sonst hätten wir das ordentlich verbuchen müssen. Also ist es eine ausserordentliche Ausgabe.

Zusammengefasst bitte ich Sie, bei Block 1 grundsätzlich überall dem Bundesrat zu folgen und Erhöhungen und Kürzungen abzulehnen. Noch einmal: Im Bundesrat, in der Verwaltung und in den Kommissionen wurden Diskussionen geführt. Was wir Ihnen vorschlagen, ist das Konzentrat eines Kompromisses, um auf möglichst alle Bereiche Rücksicht zu nehmen. Die Entwürfe des Bundesrates sind nicht so ungeschickt, sondern sie liegen irgendwo in der politischen Mitte.

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