Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2022-11-29

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Wir müssen drei Fragen beantworten. Die erste Frage ist: Wollen wir noch testen, und wenn ja, wie lange noch und aus welchen Überlegungen? Die zweite Frage ist: Welches Testregime wollen wir? Wollen wir ein einheitliches, nationales oder ein 26-faches, kantonales Testregime? Die dritte Frage, die wir beantworten müssen, ist: Wer soll diese Chose bezahlen?

Ich bin wie der Bundesrat auch der Meinung, dass wir die erfolgreiche Teststrategie jetzt nicht aufs Spiel setzen sollten und dass wir das Testen nach wie vor als wichtigen Bestandteil, als Element zur Bekämpfung von Covid-19 einsetzen sollten. Wenn wir weiterhin testen, sind die Erfolgsaussichten gut. Es ist klar, dass auch in der sogenannten normalen Lage der Zugang zum Testen nicht verhindert werden sollte. Deshalb ist es klug, wenn wir keine allzu einschränkenden Voraussetzungen für die Möglichkeit des Testens in die Gesetzgebung schreiben; ich sage dies insbesondere mit Blick auf die Minderheit III (Hegglin Peter), die ja nur eine Regelung für die besondere Lage vorsehen will. Epidemiologische Gutachten haben klar ergeben, dass die Voraussetzungen dafür, dass getestet werden kann, eben auch in der normalen Lage zumindest rechtlich gegeben sein sollten.

Die zweite Frage lautet wie gesagt: Ist es wirklich sinnvoll, die Kantone jetzt einzuladen und zu verpflichten, ab 1. Januar oder 1. April Testregimes einzuführen? Die Kantone haben sich diesbezüglich klar geäussert. Für sie ist das ein ganz schwieriges Gebiet. Das gegenwärtige System hat sich eingespielt, es hat sich bewährt. Der Entwurf des Bundesrates und der Minderheitsantrag I (Graf Maya) würden dazu führen, dass die Kantone im Verlauf des nächsten Jahres dann plötzlich die Regimes selbst definieren müssten, dass sie selbst verantwortlich wären, zu definieren, nach welchen Kriterien, auf welche Weise die Tests gemacht werden. Ich denke nicht, dass die Bevölkerung das verstehen würde. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir gemäss dem System weiterfahren sollten, das bisher gegolten hat, mit den zwei Jahren, die Herr Bundesrat Berset erwähnt hat.

Die dritte Frage ist natürlich: Wer soll das bezahlen? Bisher wurden die Zahlungen grosszügigerweise vom Bund übernommen; es wurde erwähnt, um welche Beträge es sich handelt. Ist es da klug, im Verlaufe des Prozesses, den wir hoffentlich immer besser in den Griff bekommen, nun auch diese Zahlungen zu verändern? Wir haben die Zahlen gehört: Für 2023 spricht man von etwa 400 Millionen Franken, für 2024 noch von etwa 200 Millionen Franken.

Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir in diesem Bereich dem Nationalrat folgen und das Regime, das wir bis heute erfolgreich geführt haben, weiterführen, solange es nötig ist - es ist ja eine Kann-Vorschrift.

Ich empfehle Ihnen, die Variante gemäss der Minderheit II (Stöckli) gutzuheissen.