Lexipedia

Föhn Peter · Nationalrat · 2003-03-06

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-06

Wortprotokoll

Frau Hollenstein, ich habe mich auch betroffen gefühlt, und ich erachte das, was Sie gesagt haben und ausgedrückt haben, als eine absolute Frechheit und Unterstellung, das sage ich Ihnen!

Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, dass die Mehrheit der SVP-Fraktion meine Anträge unterstützt. Jetzt habe ich vorerst noch zwei, drei persönliche Bemerkungen. Es wurde der Vorwurf gemacht, dass kein Minderheitsantrag gestellt wurde. Ich war leider an der Kommissionssitzung, als dieses Geschäft traktandiert war, krank. Ich hatte einen schriftlichen Antrag eingereicht, und es wurde dann keine Minderheit aufgenommen.

Frau Hollenstein, Sie wissen ganz genau, was die SVP will; ich danke Ihnen, das ist schön. Die SVP will mehr Sicherheit, aber sie will dort mehr Sicherheit, wo es auch etwas bringt.

Noch zwei, drei Bemerkungen zu Herrn Roland Wiederkehr: In Bezug auf die Reaktionsfähigkeit gebe ich ihm absolut Recht; das weiss jedermann, wie sich das verhält, das müssen wir nicht noch tausendmal hören.

Aber ich möchte etwas dazu sagen, wie die Damen und Herren die Statistiken in etwa auslegen. Man sieht auch die Anträge, die jetzt eingereicht wurden: Vorerst hatte Herr Wiederkehr einen Antrag auf 0,2 Promille eingereicht, dann eine auf 0,4 Promille korrigierte Fassung. Als ich Herrn Wiederkehr darauf ansprach und sagte, er wisse wohl nicht, wo er sich positionieren wolle und auf welches Pferd er setzen möchte, gab er mir zur Antwort, die Verwaltung habe einen Fehler gemacht und das falsch geschrieben. Auf meine Erkundigung bei der Verwaltung hin wurde mir klar bestätigt, dass Herr Wiederkehr vorerst einen Antrag auf 0,2 Promille eingereicht habe und dann auf 0,4 Promille gegangen sei. So werden eben auch Statistiken ausgelegt usw. Das kann ich nicht unterstützen, und solche Lügen schätze ich auch [PAGE 131] nicht allzu sehr. Also bitte, positionieren Sie sich, das ist auch wichtig.

Jetzt zu den ausländischen Statistiken: Die Statistiken, die hier zitiert wurden, stimmen. 10 Prozent kann es geben; 9 Prozent, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegen, ist die richtige Zahl. Aber im Ausland liegt im Durchschnitt die Zahl der Verkehrsunfälle um ein Vielfaches höher als in der Schweiz. Deshalb sind diese Zahlen nicht so repräsentativ. Man hört ja auch Verschiedenes: Herr Wiederkehr spricht von 10 Prozent; Herr Bundesrat Leuenberger hat in der Kommission von 5 Prozent gesprochen. Sie sehen, es sind da natürlich sehr, sehr grosse Unterschiede.

Die SVP will natürlich auch ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht noch mehr Ketten an- und umlegen. Die SVP widersetzt sich Einengungen und einer grösseren Gesetzesflut. Wir werden jetzt dann ein halbes Jahr Wahlkampf in der ganzen Schweiz haben, und da werden sich natürlich querfeldein alle Parteien gegen die Gesetze einsetzen. Das hier ist auch ein Mosaikstein dazu, und bei tausend solcher Mosaiksteine fühlen sich unsere Bürgerinnen und Bürger eben stark eingeengt, und das wollen wir nach Möglichkeit, wenn es nicht unbedingt nötig ist, vermeiden. Wir von der SVP setzen lieber und vermehrt auf Eigenverantwortung und Prävention.

Im neuen Strassenverkehrsgesetz haben wir eben diese Präventionsmöglichkeiten aufgezählt. Artikel 2a mit dem Titel "Prävention" lautet: "Der Bund fördert sicheres Fahren durch Sensibilisierungskampagnen und andere präventiv wirksame Aktivitäten." Er kann sie in die Kantone oder an private Organisationen auslagern. Die Bestimmung von Artikel 55 ist auch neu. Bis anhin durfte man nur Autolenkerinnen und Autolenker einer Kontrolle unterziehen, welche im Verdacht des Alkoholkonsums standen. Neu heisst es nun in Artikel 55 unter "Feststellung der Fahrunfähigkeit": "Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützer können einer Atemalkoholprobe unterzogen werden." Da hoffe ich, dass die Polizei auch vermehrte Kontrollen durchführt; das ist der Sinn und Zweck dieses neuen Gesetzes, und da können wir eben, wie ich es auch sage, die stark Alkoholisierten ab der Strasse bringen.

Noch zu den Junglenkerinnen und Junglenkern: Frau Fehr Jacqueline hat auch gesagt - da hat sie zum Teil Recht, das muss ich auch sagen -, dass diese natürlich mehr gefährdet sind. Aber auch hier haben wir jetzt unter Artikel 15a neu drin, dass die Probezeit drei Jahre beträgt, und wenn irgendetwas geschieht, kann man diese Probezeit verlängern. Also hat man da auch eine Handhabe. Wir müssen die Gesetzgebung, wie sie vorliegt, dann nur effektiv umsetzen.

Noch eine Bemerkung zu den Berg- und Randgebieten: Ich garantiere Ihnen - da ist vorher auch noch eine Diskussion aufgekommen -, dass natürlich in den Berg- und Randgebieten diese Herabsetzung des Grenzwertes dann vermehrten öffentlichen Verkehr hervorruft beziehungsweise dass der Staat dann wieder in die Tasche greifen muss.

Deshalb bitte ich Sie, meine und unsere Anträge, die nicht so weit, nicht bis auf 0,5 Promille gehen, zu unterstützen.

Föhn Peter · Nationalrat · 2003-03-06 | Lexipedia | Lexipedia