Candinas Martin · Nationalrat · 2022-11-29
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-29
Wortprotokoll
1.[NB]Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1.[NB]Budget des unités administratives
[VS]
Justiz- und Polizeidepartement [GZ]
Département de justice et police [GZ]
[VS]
420 Staatssekretariat für Migration[GZ]
420 Secrétariat d'Etat aux migrations
[VS]
Antrag der Kommission[GZ]
A231.0155 Internationale Zusammenarbeit Migrationsbereich[GZ]
Fr. 25 817 600 [GZ]
(Nachmeldungen des Bundesrates vom 30. September 2022 und 26. Oktober 2022) [GZ]
[VS]
Proposition de la commission[GZ]
A231.0155 Collaboration internationale dans le domaine des migrations[GZ]
Fr. 25 817 600
(Annonces tardives du Conseil fédéral des 30 septembre 2022 et 26 octobre 2022)
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
[VS]
2.[NB]Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2023 [GZ]
2.[NB]Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2023 [GZ]
[VS][GZ]
Justiz- und Polizeidepartement [GZ]
Département de justice et police [GZ]
[VS]
420 Staatssekretariat für Migration[GZ]
420 Secrétariat d'Etat aux migrations [GZ]
[VS][GZ]
Antrag der SVP-Fraktion[GZ]
A290.0144 Ukraine: Beiträge an Kantone (ausserordentlicher Kredit)[GZ]
Fr. 0
A231.0442 Ukraine: Beiträge an Kantone (ordentlicher Kredit)[GZ]
Fr. 1 700 000 000
[VS]
Proposition du groupe UDC [GZ]
A290.0144 Ukraine: contribution aux cantons (crédit extraordinaire)[GZ]
Fr. 0
A231.0442 Ukraine: contribution aux cantons (crédit ordinaire)[GZ]
Fr. 1 700 000 000
Schriftliche Begründung [GZ]
Antrag auf ordentliche Verbuchung der Ausgaben für Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Am 17. August 2022 kommunizierte die Eidgenössische Finanzverwaltung Folgendes: "Das Defizit ist zurückzuführen auf die ausserordentlichen Ausgaben von aktuell geschätzten 7,4 Milliarden. Davon werden 6,5 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt und voraussichtlich[NB]rund 0,9 Milliarden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine. ... Für den Nachtrag II werden gemäss ersten Schätzungen ausserordentliche Ausgaben von etwa 0,9 Milliarden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine erwartet." Am 16. September 2022 kommunizierte die Eidgenössische Finanzverwaltung wie folgt: "Weitere grössere Nachträge betreffen den Krieg in der Ukraine und insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von bis zu 110[NB]000 Geflüchteten mit Status S (1,2 Mrd.) per Ende Jahr ... Von den Nachtragskrediten werden 4,9 Milliarden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Diese Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Entwicklung im Strommarkt, dem Ukraine-Krieg und der Corona-Pandemie um aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen handelt und die Mehrbelastungen nicht im ordentlichen Haushalt aufgefangen werden können." Nach Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) kann "die Bundesversammlung bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen". Die zwei Voraussetzungen nach Artikel 15 Absatz 1 Litera a FHG sind kumulativ erforderlich. Neun Monate nach Kriegsbeginn in der Ukraine handelt es sich bei den Kostenfolgen für die Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine nicht mehr um eine "aussergewöhnliche" Entwicklung. Im Gegenteil: Es ist vorhersehbar, dass diese Entwicklung auch in den Finanzplanjahren 2024, 2025 und 2026 andauern wird. Damit fällt eine der beiden kumulativ erforderlichen Bedingungen für die Einordnung einer Ausgabe als "ausserordentlich" weg. Entsprechend beantragt die SVP-Fraktion, die in diesem Zusammenhang im Voranschlag 2023 beantragten Beiträge an die Kantone über 1,7 Milliarden Franken als ordentliche Ausgabe zu verbuchen. Dieser Betrag ist bei den ungebundenen Ausgaben in allen Departementen und Bereichen mit Ausnahme der Landwirtschaft und der Armee zu kompensieren.
[VS]
Proposition du groupe UDC [GZ]
A290.0144 Ukraine: contributions aux cantons [GZ]
Fr. 0 [PAGE 1988]
A231.0442 Ukraine: contributions aux cantons [GZ]
Fr. 1 700 000 000
[VS]
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für den Antrag der SVP-Fraktion im Anhang 2 von Bundesbeschluss Ib.