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Fischer Roland · Nationalrat · 2022-12-01

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Wir beraten in diesem Block die Anträge auf Querschnittkürzungen beim Eigenaufwand. Die grünliberale Fraktion lehnt all diese Anträge ab. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, die Ausgaben des Bundes auf diese Art und Weise zu reduzieren. Der Personalaufwand macht beim Bund, der einen ausgesprochenen Transferhaushalt hat, weniger als 10 Prozent des gesamten Aufwandes aus. Die Personalausgaben betragen im Voranschlag 2023 rund 6,4 Milliarden Franken, und sie werden bis im Jahr 2026 lediglich um 100 Millionen Franken ansteigen. Die gesamten laufenden Ausgaben betragen hingegen 76,6 Milliarden Franken, und diese steigen auf 82 Milliarden Franken. Die Investitionen steigen von 4,5 auf 6,4 Milliarden Franken.

Sie sehen also, die Personalausgaben sind nicht für die strukturellen Defizite in den Finanzplanjahren verantwortlich. Wir haben das ja schon zu Beginn diskutiert. Es sind Beschlüsse des Parlamentes, welche zu Mehrausgaben führen, vor allem auch im Transferbereich. Das Problem ist - das wurde schon einige Male erwähnt -, dass das Parlament diese Mehrausgaben beschlossen hat. Dies nun auf dem Buckel des Personals zu korrigieren, ist aus unserer Sicht weder fair noch zielführend.

Vielmehr wird es darum gehen, im ersten Quartal des kommenden Jahres einen Weg aufzuzeigen, wie wir das strukturelle Defizit in den Finanzplanjahren mit gezielten Massnahmen reduzieren können. Das heisst, Prioritäten zu setzen. Auf die neue Finanzministerin bzw. den neuen Finanzminister, aber auch auf die Finanzkommissionen und dann letztendlich auch auf Sie wartet im kommenden Jahr eine Menge Arbeit.

Nicht gerade hilfreich ist es unter diesen Voraussetzungen natürlich, dass wir wohl bereits im nächsten Jahr, aber auch in den folgenden Jahren nicht mehr mit Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank rechnen können. Dass die SVP-Fraktion mit ihrem Einzelantrag diesen Ertrag für das Jahr 2023 streichen will, ist deshalb bis zu einem gewissen Grad auch für uns Grünliberale nachvollziehbar. Wir Grünliberalen sind ja sowieso nicht begeistert von dieser Staatsfinanzierung durch die Notenpresse.

Nur: Wir dürfen unseren Voranschlag nicht an den kurzfristigen Schwankungen auf den Finanzmärkten ausrichten. Die Schuldenbremse ist im Hinblick auf solche Stürme ein sehr zartes Pflänzchen. Das kennen wir zum Beispiel auch von der Verrechnungssteuer her, welche ja auch immer sehr grosse Schwankungen hat. Dort hat man einen Mechanismus gefunden, um diese Erträge im Rahmen des Voranschlages zu glätten. Würden wir bei jeder Gewinn- oder Überschussmeldung der Nationalbank den Ausgabenplafond anpassen, würde das zu einer wenig sinnvollen Stop-and-go-Politik führen. Es wäre auch nicht im Sinne der Schuldenbremse, welche eine Verstetigung der Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg bezweckt. Glücklicherweise beinhaltet unser Haushalt regelmässig strukturelle Überschüsse in Milliardenhöhe. Solche Schwankungen können [PAGE 2023] deshalb auch aufgefangen werden. So wird es wohl auch gehen, wenn die Gewinnausschüttung der Nationalbank im Jahr 2023 tatsächlich ausfallen würde. Die Schuldenbremse könnte so trotzdem eingehalten werden.

Wir sind jedoch auch der Meinung, dass bei anhaltend negativem Stand der Ausschüttungsreserve der Nationalbank dieser Betrag nicht mehr ins Budget eingestellt werden soll. Langfristig ist deshalb die Option zu prüfen, ganz auf den Betrag zu verzichten. Hier aber, im Rahmen des Voranschlages, lehnen wir diese Forderung und damit den Einzelantrag der SVP-Fraktion ab.