preparatory:AB 310453
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Die Mehrheit beantragt Ihnen, einen Artikel 55b einzufügen. Das Abstimmungsresultat betrug 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit diesem Artikel will man die Leistungen der nichtärztlichen Leistungserbringer regeln, insbesondere die psychotherapeutischen Leistungen; diese sind im ambulanten Bereich noch nicht geregelt. Wir haben diese Diskussion im Zusammenhang mit dem Anordnungsmodell schon verschiedentlich geführt. Die Motion 20.3914 der SGK-N, "Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen", haben wir ja auch angenommen. Damit sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, auch das Angebot nichtärztlicher Leistungserbringer zu regeln, sind doch die ärztlichen Leistungserbringer bereits über die Zulassungssteuerung geregelt. Das betrifft Artikel 55b, der die Forderung dieser Motion aufnimmt. Voraussetzung für diese Kompetenz der Kantone ist, dass das Kostenniveau im Verhältnis zu den anderen Kantonen überdurchschnittlich ansteigt. Artikel 55b geht also weniger weit als die analoge Regelung betreffend die Ärztinnen und Ärzte, bietet den Kantonen in diesem Bereich aber eine Handhabe und setzt damit auch die Motion um.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.