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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-12-01

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Wir in der Schweiz haben wahrlich nicht auf diese Steuerreform gewartet. Das OECD/G-20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist für ein Land wie die Schweiz eine grosse Herausforderung. Während die Säule 1 dieses Projektes für eine Marktstaatbesteuerung grosser Unternehmensgruppen zurzeit noch nicht in die Umsetzung kommt, ist vorgesehen, die Säule 2 für eine Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024 einzuführen. Mit der Säule 2 sollen grosse Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz mit einer Mindeststeuer von 15 Prozent belegt werden. Dabei werden die bisherigen Steuern von Bund und Kantonen weitergeführt. Damit die Mindestbesteuerung von 15 Prozent in der gesamtstaatlichen Betrachtung erreicht wird, wird eine Ergänzungssteuer des Bundes eingeführt.

Es ist eine Verfassungsänderung notwendig, damit in der Schweiz vom Prinzip der Besteuerung nach Gleichmässigkeit und vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgewichen werden kann. Dies ist aus Sicht der Mitte-Fraktion ein erheblicher Eingriff in unser Steuersystem. Es muss von Volk und Ständen in einer Abstimmung über eine Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 gutgeheissen werden. Nur so ist es möglich, aufgrund dieser internationalen Vorgabe Gleiches nicht mehr gleich zu besteuern. Das gilt es bei allen unseren Entscheiden zu diesem Geschäft zu bedenken. Wir müssen das Volk - ich möchte betonen: das Volk - davon überzeugen, dass dieser Entscheid, der eine erhebliche Tragweite hat, richtig, angemessen und auch im Interesse der Schweiz ist. Das ist wahrlich keine leichte Aufgabe, wie wir feststellen, wenn wir die Abstimmungen zu den Steuervorlagen der vergangenen Jahre anschauen.

Bundesrat, Ständerat und auch die Mehrheit der WAK-N haben sich dafür entschieden, dass bei Unternehmen mit über 750 Millionen Euro Umsatz die Besteuerung einer allfälligen Differenz bis zu einem Satz von 15 Prozent durch eine Ergänzungssteuer des Bundes erfolgen soll. Dies ist wichtig, weil die OECD die gesamtstaatliche Steuerbelastung in einem Land und nicht die Steuerbelastung in einem einzelnen Kanton überprüfen wird. Viele dieser grossen Unternehmen haben in mehreren Kantonen Betriebsstätten und werden damit heute auch in mehreren Kantonen besteuert. Hier braucht es eine koordinierende Rolle des Bundes.

Zudem ist mit einer Ergänzungssteuer des Bundes und damit mit der nationalen Sicherstellung der Vorgaben der OECD auch die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems für diese Unternehmen höher. Vor diesem Hintergrund ist klar festzuhalten, dass diese Ergänzungssteuer keine kantonale Steuer ist. Deshalb gibt es auch keine Anpassungen im Steuerharmonisierungsgesetz.

Bundesrat und Kantone möchten, dass 75 Prozent dieser Ergänzungssteuer vom Bund an die Kantone überwiesen werden. Dabei ist zu bedenken, dass diese Ergänzungssteuer nicht gleichmässig in allen Kantonen anfällt, sondern dass Basel-Stadt und Zug ungefähr 40 Prozent des gesamten Anteils der Kantone zugesprochen bekämen. Da die OECD eine Mindestbesteuerung der betroffenen Unternehmen mit 15 Prozent sicherstellen möchte, hat sie sehr klare Vorgaben beschlossen, wonach den Unternehmen die höheren Steuergelder nicht durch die Hintertüre wieder zufliessen dürfen. Die Kantone, die sehr viel Geld vom Bund erhalten sollen, sind es bisher schuldig geblieben zu sagen, wie sie diese Mittel künftig einsetzen wollen. Zu befürchten ist, dass mit einem weiteren Absenken der Steuersätze für die natürlichen Personen in Tiefsteuerkantonen der Steuerwettbewerb oder mit Fördermitteln der Standortwettbewerb sehr stark angeheizt werden könnte. Deshalb ist es für die Mitte-Fraktion von grosser Bedeutung, dass im Hinblick auf die Volksabstimmung ein pragmatischer Weg gewählt wird, der auch erklärt werden kann.

Die Standortförderung ist innerhalb der Schweiz zunehmend auch eine Verbundaufgabe, die durch den Bund wahrgenommen wird. Damit werden wir auch über unsere Landesgrenzen hinaus stärker beachtet. Hier gilt es die internationale Strahlkraft z. B. der ETH zu erwähnen, aber auch die wichtigen Investitionen in die Infrastrukturen, die im Standortwettbewerb eben eine hohe Bedeutung haben. Auch darum macht es Sinn, dass der Bund die entsprechenden Mittel einsetzen kann. Dies ist in Absatz 8 der Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a auch so angedacht.

Warnen möchte die Mitte-Fraktion davor, die Vorlage mit weiteren Anliegen wie Anpassungen der direkten Bundessteuer für natürliche Personen und damit mit milliardenschweren Steuerausfällen anzureichern. Dazu gibt es eine Minderheit. Dies würde die Vorlage stark gefährden und aus dem Gleichgewicht bringen.

Die Mitte-Fraktion bedauert, dass die Zahlengrundlage in der Botschaft zur Frage der Auswirkungen der Auszahlung der Gelder aus dieser Ergänzungssteuer des Bundes an die verschiedenen Kantone sehr dünn ist. Auch auf Nachfrage konnten die Zahlen nicht präzisiert werden. Dies zieht sich leider wie ein roter Faden durch die verschiedenen Steuervorlagen der letzten Zeit. Die Mitte-Fraktion hält fest: Wenn der Bundesrat keine Zahlen vorlegt, erhalten andere Gutachten zur Thematik eine hohe Bedeutung. Dies gilt für die Diskussionen sowohl hier im Parlament als auch in der Öffentlichkeit. Hier besteht für den Bundesrat Handlungsbedarf.

Es ist unschön, dass die Schweiz auf internationalen Druck hin das Steuersystem mit einer Verfassungsanpassung ändern muss. Tun wir das aber nicht, könnten die Unternehmen, die in der Schweiz betroffen sind, vom 1. Januar 2024 an durch andere Staaten, in denen sie einen Sitz haben, mit einer Ergänzungssteuer bis zum Erreichen der Schwelle von 15 Prozent belegt werden. Damit entstünde für diese Unternehmen eine hohe Rechtsunsicherheit; dies möchten sie unter allen Titeln vermeiden. Allerdings muss die Lösung, die das Parlament dem Volk zur Abstimmung unterbreitet, so überzeugend sein, dass die Mehrheit von Volk und Ständen bereit ist, einer Verfassungsänderung contre coeur zuzustimmen. Bedenken wir das.

In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion auf diese Vorlage eintreten. Ich lade Sie ein, das auch zu tun.