Lexipedia

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2003-03-10

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Meine Parlamentarische Initiative verlangt, dass der Schutz der parlamentarischen Immunität bei Strafverfahren wegen Verstössen gegen die Antirassismusstrafnorm nicht mehr greift. Es geht mir dabei um die relative Immunität. Ich bin aber grundsätzlich offen, die Fragestellung auch bezüglich des Bereichs der absoluten Immunität zu diskutieren, wenn hiezu in der zweiten Phase der Behandlung dieser Initiative das Bedürfnis besteht.

Für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität bei rassistischen Delikten sprechen sowohl politische als auch juristische Gründe. Rassismus und Antisemitismus sind auch in der Schweiz weiterhin ein Thema und nehmen in Zeiten von Konflikten und kollektiven Schuldzuweisungen tendenziell zu. Ich denke dabei an die Gefühle, die die Politik Israels bei vielen auslöst; ich denke aber auch an die Ängste vor extremistischen Islamisten und an die pauschalen Vorurteile, die dadurch ausgelöst werden. Hier ist die Politik gefordert. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Aufgabe und gleichzeitig die Pflicht, gegenüber der Bevölkerung als Vorbilder aufzutreten, aufklärerisch zu wirken und dafür zu sorgen, dass rassistische Äusserungen und Handlungen tabu sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Debatte um die Aufhebung der Immunität von Rudolf Keller; damals brachte es der frühere SVP-Ständerat Ulrich Zimmerli deutlich auf den Punkt, indem er sagte, es sei "nicht gleichgültig, ob eine landläufige Ehrverletzungsklage oder aber die Missachtung einer Strafnorm aus einem hochsensiblen Bereich wie dem Verbot der Rassendiskriminierung und dem Kampf gegen den Antisemitismus infrage steht".

Mit der Aufhebung der Immunität bei rassistischen Delikten würde das wichtige Signal an die Bevölkerung gesandt, dass es der Politik mit dem Widerstand gegen den Rassismus Ernst ist und dass es bei echten Verstössen gegen Artikel 261bis StGB keine parlamentarische Narrenfreiheit mehr gibt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Antisemitismus- und Antirassismusstrafnorm zeigen, dass die demokratische [PAGE 178] Auseinandersetzung in unserem Land durch diese Bestimmung nicht behindert wird: Die Rassismusstrafnorm ist kein Maulkorbgesetz. Zudem ist sich die Justiz bewusst, dass die Strafnorm mit einer gewissen Zurückhaltung und Vorsicht anzuwenden ist. Das entspricht auch ihrer bisherigen Praxis, um einer Politisierung der Justiz entgegenzuhalten.

Ausgeblieben sind auch die weitherum befürchteten Knebelungswirkungen in den Auseinandersetzungen über die Ausländerpolitik. Gesamthaft lässt sich feststellen, dass die Versuche, das Strafrecht in diesem Bereich zu bemühen, nach wie vor aussergewöhnliche Ausnahmen sind. Das viel zitierte Recht auf Polemik in der politischen Auseinandersetzung braucht auch nicht herangezogen zu werden, weil die landläufige Polemik von der Strafnorm nicht erfasst ist und daher kein Grund zur Eröffnung eines Strafverfahrens besteht.

Sie werden vielleicht einwenden: Was nützt es mir, wenn ich vom Gericht in zweiter Instanz freigesprochen werde, wenn mich jeder vor Gericht zerren kann und ich bis zu einem Freispruch jahrelang am Pranger stehe? Denken Sie daran, dass Artikel 261bis ein Offizialdelikt erfasst. Das heisst einerseits, die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, echte Verstösse von sich aus zu verfolgen; das bedeutet andererseits aber auch, dass auf Anzeige hin nicht zwingend ein Verfahren eröffnet werden muss - dies im Gegensatz zur Ehrverletzung, die ein Antragsdelikt ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ein Grossteil der Kantone keine relative Immunität kennt und es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass kantonale Parlamentarierinnen und Parlamentarier gehäuft in ungerechtfertigte Strafverfahren verwickelt werden. Es besteht damit Gewähr, dass es nicht zu einer Häufung von Strafverfahren gegen Ratsmitglieder kommt, wenn wir die Immunität im Sinne der Initiative einschränken.

Professor Niggli, der Experte in Sachen Rassismusdelikte, unterstützt diese Initiative übrigens mit Nachdruck und formuliert es so: "Politiker dürfen weiterhin unanständig sein, wenn sie das für notwendig halten." Niggli geht persönlich sogar so weit zu sagen, die betroffenen Politiker hätten nur Vorteile von der Aufhebung der Immunität, weil nämlich häufig der Verdacht hängen bleibe, wenn die Immunität nicht aufgehoben werde, sei dies nur der Kollegialität unter Politikerinnen und Politikern zu verdanken.

Es gibt keinen legitimen Schutz vor rassistischer Brandstiftung, und es steht fest, dass jede auch nur halbwegs seriöse politische Arbeit durch diese Strafnorm nicht behindert wird. Ich bitte Sie daher, der Initiative Folge zu geben. Sie geben damit der Politik die Chance, sich eines Schutzes zu entledigen, der ihrer unwürdig ist.