Germann Hannes · Ständerat · 2022-12-05
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05
Wortprotokoll
Diese Frage gibt jetzt doch etwas mehr zu reden, als wir es uns gewünscht hätten. Der Kommissionssprecher hat eigentlich alles ausgeführt, was uns in der Kommission zum Ergebnis von 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung geführt hat. Mit 10 zu 2 Stimmen haben wir entschieden, hier beim Verteiler zu bleiben, den Bund, Kantone, Städte und Gemeinden miteinander ausgearbeitet haben. Es [PAGE 1144] steckt eine Logik dahinter, und es sollte nicht ohne Not von dieser Logik abgewichen werden.
Herr Kollege Zanetti hat von der Generaloptik gesprochen. Dann schauen Sie aber die Finanzströme an. Wir haben uns von der Verwaltung entsprechende Tabellen ausarbeiten lassen. Diese sprechen klar, sprechen Bände. Wenn jemand aus einem ressourcenschwachen Kanton hofft, diesem Kanton kämen dann letztlich indirekt wesentlich mehr Gelder zugute, täuscht er sich. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer - zumindest der Teil, der den Kantonen zufliesst - werden im Ressourcenausgleich berücksichtigt. Durch diese wird ja die steuerliche Abschöpfung der Gewinne der juristischen Personen erhöht. Damit steigt die Gewichtung der Gewinne bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials. Das wiederum führt letztlich zu einer Zunahme der Disparitäten, und diese wiederum führt zu einer höheren Dotation des Ressourcenausgleichs und somit zu höheren Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone. So wird das ausgeführt. Wenn Sie im optimalen Fall den Bundesanteil bei 100 Prozent ansetzen würden, dann hätte es gar keine Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich.
Aber schauen Sie die Tabellen an. Wir befinden uns etwas im Blindflug, weil die Unternehmen in den Rechnungen ja einem Kanton zugeschlagen worden sind. Sie haben in unserem Land aber oftmals x Standorte.
Wenn wir schon bei der Generaloptik und beim Blick auf die ganze Schweiz sind: Es geht jetzt darum, diese 200 grossen Schweizer Unternehmen plus die 2000 ausländischen Gesellschaften hier in der Schweiz zu halten, und zwar dort, wo sie angesiedelt sind, in ihren Kantonen und in ihren Gemeinden oder Städten. Da können Sie doch nicht kommen und den Unternehmern erklären, wir würden jetzt die Schweiz attraktiver machen, der Bund habe wieder mehr Mittel und er setze sie dafür ein, dass im Land alles besser werde. Das interessiert diese Unternehmer nicht; sie werden knallhart rechnen, ob es sich noch lohnt, an ihrem Standort zu bleiben, oder ob ein Wechsel angezeigt ist. Und bei den 2000 ausländischen Gesellschaften entscheiden nicht die Schweizer Chefs vor Ort, sondern da wird zentral irgendwo auf der Welt entschieden; wir wissen ja auch, dass es Abwerbungsversuche gibt.
Ich bitte Sie deshalb, diese Geschichte nicht mehr in die Länge zu ziehen und zu verkomplizieren mit diesem Verteiler 50/50, der dem System unter dem Strich gar nichts bringt, sondern beim ausgewogenen Kompromiss zu bleiben, den man zwischen Bund und Kantonen, Städten und Gemeinden gefunden hat. Denn die Städte und Gemeinden als Standort sind, ebenso wie die Kantone, am stärksten betroffen. Also ist es doch auch richtig, wenn die Mittel dort bleiben. Andernfalls können Sie mit Ihrer Logik am Schluss noch kommen und sagen: Ja, warum nimmt man beim Kanton Zug die Differenz von 15 Prozent weg, während ein anderer Kanton die 15 Prozent behalten kann? Auch das ist doch nicht logisch. Wenn schon, dann gehören die Steuern, so, wie wir das machen, den Kantonen. Und es ist eben nicht eine Bundessteuer, Herr Rechsteiner, man hat einfach eine Bundeslösung gemacht, um für die Kantone einen einfachen Weg zu haben, damit wir startbereit sind, wenn dieses System lanciert werden muss.
Ich bitte Sie also dringend, hier bei der Mehrheit zu bleiben und gegenüber dem Nationalrat ein klares Signal auszusenden.