Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-05
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-05
Wortprotokoll
Ich danke Ihrer Kommission für Rechtsfragen sowohl für die Vorbereitung dieser Beratung wie auch dafür, dass sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist. Auch der Bundesrat beantragt Ihnen Eintreten. Er stimmt dem Entwurf praktisch vollständig zu.
Zu begrüssen ist aus Sicht des Bundesrates insbesondere die Ausdehnung des Tatbestandes der Vergewaltigung und die Einführung des Tatbestandes des sexuellen Übergriffes. Er unterstützt dabei namentlich den Verzicht auf das Nötigungselement in den Grundtatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Das ist der Kern dieser Revision: dass es keine Nötigung mehr braucht, damit auf eine Vergewaltigung erkannt wird. Es soll genügen, dass der Täter den ablehnenden Willen des Opfers vorsätzlich missachtet oder aber, so will es Ihre Kommission für Rechtsfragen, ohne die Einwilligung des Opfers gehandelt hat. Das war seit Beginn der Debatte das Kernanliegen, insbesondere auch von betroffenen Frauen.
Es wurde verschiedentlich gesagt, dieser Schritt sei ein Quantensprung. Ich sehe das auch so. Trotzdem möchte ich auch hier noch einmal davor warnen, zu hohe Erwartungen an diese Revision zu stellen. Die Revision ist zwar ein wichtiger Schritt, sie wird aber namentlich die Beweisschwierigkeiten bei Vergewaltigungs- und anderen Sexualdelikten, die ja - wir haben es mehrfach gehört - typische Vieraugendelikte sind, nicht beseitigen. Gerade wegen des Wegfalles des Nötigungselementes werden Beschuldigte und Opfer auch in Zukunft mehrfach befragt werden müssen, und das gilt unabhängig davon, ob die Ablehnungs- oder die Zustimmungslösung umgesetzt wird. Die Revision wird auch nicht unmittelbar das Problem lösen, dass noch heute viele mögliche Straftaten gar nicht angezeigt werden. Mangelndes Vertrauen in die Strafbehörden ist einer von verschiedenen Gründen, warum Opfer von einer Strafanzeige absehen.
Wenn man aber will, dass sich Opfer sexueller Gewalt generell ernster genommen fühlen, braucht es mehr als diese Revision. Dazu muss dieser Paradigmenwechsel, den man hier jetzt im materiellen Strafrecht vollzieht, auch bei allen Behörden ankommen, die die Opfer befragen, bei der Polizei, bei den Staatsanwaltschaften und auch bei den Gerichten.
Ich habe bereits im Ständerat gesagt, dass ich, begleitend zur Revision, zusammen mit den Kantonen einen Dialog zum Thema der sexuellen Gewalt anstossen werde, damit wir schauen können, wie die Situation der Opfer weiter verbessert werden kann. Vor zwei Wochen, am 21. November, hat in Bern die Startveranstaltung zu diesem Dialog stattgefunden. Ich bin sehr froh und dankbar, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, also die SODK, sowie das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann zusammen mit meinem Departement diesen Dialog mittragen. Neben diesen Hauptakteuren waren auch das Bundesamt für Statistik und die wichtigsten Organisationen der beteiligten Behörden, d. h. die kantonalen Polizeien, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte, Opferschutzvertreterinnen und auch die Kriminalprävention vertreten.
Die Veranstaltung diente insbesondere dazu, eine erste Bestandesaufnahme vorzunehmen und den Rahmen des Dialogs abzustecken. Dieser fokussiert auf die Themen Beratung und Begleitung von Opfern sexueller Gewalt, Ausbildung von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sowie Datenlage. Wir haben uns einen Überblick über bereits ergriffene Massnahmen, deren Umsetzung sowie Best Practices verschafft, um daraus in den nächsten Monaten mögliche Handlungsoptionen ableiten zu können. Dieser Dialog soll im nächsten Frühjahr mit dem Strategischen Dialog "Häusliche Gewalt" zusammengeführt und eng mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, für den das EDI zuständig ist, koordiniert werden.
Ich bitte Sie mit diesen Worten, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich dann in Block 1 im Namen des Bundesrates noch vertiefter zum Modellentscheid äussern.