Markwalder Christa · Nationalrat · 2022-12-05
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Die Minderheit IV (von Falkenstein) will bei Artikel 190 Absatz 1 wie der Ständerat die Möglichkeit der Geldstrafe im Gesetz belassen, währenddessen die Mehrheit sie streichen will.
Geldstrafen sind nicht einfach eine mildere Form von strafrechtlichen Sanktionen. Beide Strafformen sind einander gleichgestellt. Es gibt nämlich durchaus Konstellationen, in denen eine Geldstrafe den Täter mehr schmerzt als eine Freiheitsstrafe. Umgekehrt macht es keinen Sinn, einen mittellosen Täter mit einer Geldstrafe zu bestrafen, wenn er sie nicht bezahlen kann. Aus diesem Grund soll das Gericht die Sanktionsart selber wählen können, die dem konkreten Einzelfall angemessen ist. Wenn bei Ersttaten bedingte Strafen ausgesprochen werden, gehen wir als Gesetzgeber davon aus, dass das Damoklesschwert der unbedingten Strafe den Täter von einer Wiederholungstat abhält.
Schliesslich müssen wir uns auch darüber Rechenschaft ablegen, welche Sanktionen bei welchem Delikt aus gesellschaftlicher Sicht effektiv und auch für uns unbescholtene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerecht sind. Sind es teure Freiheitsstrafen in vollen oder übervollen Gefängnissen, oder sind es schmerzhafte Geldstrafen, die den Täter und nicht die Gesellschaft und uns Steuerzahlende viel Geld kosten? Es geht aber nicht etwa darum, dass sich Täter freikaufen können, sondern darum, es dem Gericht zu überlassen, welche Sanktionsart es en connaissance de cause auswählt.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Minderheit IV (von Falkenstein) unterstützen und damit Ständerat und Bundesrat folgen.