Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-12-05

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

In Artikel 191 geht es um den Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person.

Vorab zu meiner Interessenbindung und zu meiner Betroffenheit: Ich vertrete seit über vierzig Jahren sexuell missbrauchte Kinder, Jugendliche, Männer und Frauen, die teilweise über Jahrzehnte geschwiegen haben und in ihrer Verschwiegenheit nicht mehr wissen, ob sie überhaupt noch leben oder nicht.

Eine zweite Vorbemerkung: Ich bin schon erstaunt. Wegen dem, was ich heute gehört habe, habe ich eine riesige Wut in meinem Bauch bekommen, eine wahnsinnig riesige Wut. Ich weiss nicht, wie ich diese Wut losbekomme. Warum? Vor knapp zwei Jahren habe ich Ihnen in der Vereinigten Bundesversammlung den Antrag gestellt, das designierte Präsidium für das Bundesgericht nicht zu wählen, weil diese Personen die sexuelle Belästigung einer Richterin durch den obersten Richter in unserem Land geduldet haben und nicht eingeschritten sind. Vor knapp zwei Jahren habe ich Ihnen diesen Antrag betreffend die sexuelle Belästigung durch den obersten Richter in unserem Land gestellt. Sie haben mir ruhig zugehört, ich habe Ihre Gesichter noch vor Augen. Aber Sie waren desinteressiert, und Sie haben das Präsidium trotzdem gewählt.

Warum sage ich Ihnen das? Heute habe ich gehört, man müsse klare Signale aussenden, man müsse [PAGE 2123] gesellschaftspolitische Signale senden. Warum haben Sie das vor zwei Jahren beim obersten Gericht in unserem Land nicht getan? Sie haben geschwiegen, und jetzt muss ich solche Worte hören: Man sollte gesellschaftspolitische Signale senden. Die Wut in mir ist riesengross. Das kann ich nicht verstehen: eine Tat des obersten Richters, bei der Sie schweigen - das Parlament, die Vereinigte Bundesversammlung hat vor knapp zwei Jahren geschwiegen.

Nun zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 191: Es geht darum, dass wir den Gerichten Schranken setzen und eine Kaskade vorgeben. Es geht im Antrag meiner Minderheit darum, dass Missbrauch in Form von Beischlaf oder beischlafsähnlichen Handlungen mehr geahndet wird als andere sexuelle Handlungen.

Aus Sicht eines Richters würde ich sagen: Ich möchte einen möglichst breiten Spielraum haben, um möglichst alle Fälle in diesem Spielraum beurteilen zu können. Das ist schon gut. Meine letzten vierzig Jahre Erfahrung zeigen aber, dass es eben nicht so gemacht worden ist, und es wird nach wie vor nicht so gemacht. Ich bin nicht berufstätig: Ich vertrete betroffene Kinder und Jugendliche ehrenamtlich und nicht als Berufstätiger. Darum habe ich auch kein Interesse, irgendetwas in eine falsche Richtung zu sagen. Ein Täter, der Kinder, Jugendliche, urteilsunfähige Menschen zum Beischlaf oder zu einer beischlafsähnlichen Handlung missbraucht, soll härter bestraft werden als Täter, die "lediglich" eine andere sexuelle Handlung vornehmen. In letzterem Fall wollen wir, dass die Strafe nur bis zu fünf Jahren beträgt.

Meine Minderheit will eine klare Kaskade festlegen. Beischlaf und beischlafsähnliche Handlungen sollen härter bestraft werden als andere sexuelle Handlungen. Diese Kaskade ist sehr wichtig. Es ist wichtig, dass wir dem Gericht genau sagen, dass zwischen Beischlaf und beischlafsähnlichen Handlungen sowie anderen sexuellen Handlungen klar unterschieden wird, denn es geht um Menschen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass Menschen, urteilsunfähige Personen, vor allem Jugendliche, die sexuell missbraucht werden, eine lebenslange körperliche und seelische Schädigung in sich haben. Sie erleiden eine Schädigung des Selbstvertrauens. Sie tragen diese ein Leben lang mit sich. Wir müssen hier härtere Strafen festlegen. Das wäre ein politischer Wechsel.

Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zu folgen.