Lexipedia

Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-12-05

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

Ziel der Strafrahmenharmonisierung, an dessen Anfang diese Revision des Sexualstrafrechts steht, sind härtere Sanktionen. Anstoss war die Tatsache, dass die Richter regelmässig im unteren Drittel des Strafrahmens verbleiben, also zu mild urteilen. "Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte sollen künftig härter bestraft werden", schrieb der Bundesrat 2018 als zentrales Statement in die Botschaft zu dieser Revision. Die grosse Frage ist nun: Hat die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen diesem Revisionszweck Rechnung getragen?

Ich beginne mit den unbestrittenen Punkten: Nötigung soll auch nach Ansicht der SVP-Fraktion keine Voraussetzung mehr für Vergewaltigung sein. Gewalt und Drohungen sollen sich aber immer strafverschärfend auswirken, wenn ihre Anwendung bewiesen werden kann. Der geschlechtsneutralen Formulierung des Tatbestandes der Vergewaltigung stimmen wir ebenfalls zu. Das StGB sollte konsequent geschlechtsneutral ausgestaltet sein.

"Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über ein ungewöhnlich mildes Sanktionenrecht, und zwar vor allem in der täglich gelebten Strafzumessungspraxis der Gerichte", sagte der bekannte Schweizer Kriminologe und Strafrechtler Martin Killias. Ich komme zu den Geldstrafen, bedingten Geldstrafen und bedingten Freiheitsstrafen: Zwei, drei lästige Jahre wird der Täter sich zusammennehmen müssen, wenn die Probezeit nämlich zwei bis fünf Jahre - in der Regel nur zwei oder drei Jahre - läuft. Aber das Opfer wird ein ganzes Leben lang dafür büssen, dass es sexuell ausgebeutet worden ist.

In der Forschung ist erwiesen, dass vor allem die psychischen Folgen von Sexualstraftaten für die Opfer ausserordentlich schwer wiegen. So hielt der Bundesrat 2018 in der besagten Botschaft fest, dass viele Opfer über längere Zeit oder gar ihr Leben lang an den Folgen solcher Taten leiden. Ein Sexualdelikt zu begehen, heisst, schweres Unrecht zu verüben.

Leider befindet sich die SVP-Fraktion in den allermeisten Punkten in der Minderheit. Höhere Strafen würden nichts bringen und hätten keine abschreckende Wirkung, lautet das Narrativ insbesondere der Linken. Wenn es um das Strafmass geht, ist die Täterperspektive bei den Linken hoch im Kurs: Die Grünen wollen keine Mindeststrafen, auch für Sexualdelikte nicht, hiess es in der Vernehmlassung. Die SP-Fraktion schrieb in ihrer Vernehmlassungsantwort zur vorliegenden Revision: "Wir stehen Verschärfungen im materiellen Strafrecht grundsätzlich skeptisch gegenüber", und: "Für uns soll das materielle Strafrecht nicht die Erziehung der Gesellschaft zum Ziel haben." Die Frage ist einfach, warum die SP-Fraktion bei den Raserdelikten explizit auf höheren Strafen bestanden hat und warum diese dort eine abschreckende Wirkung haben sollen.

Nur 18 Prozent der Kinderschänder kassieren eine Freiheitsstrafe, jeder dritte Vergewaltiger muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis, es gibt bedingte Strafen für Frauenbelästiger und für Kinderpornografie. Dieses Sanktionensystem entzieht sich der Logik - mit bequemen Folgen für die Täter. Das muss ein Ende haben.

Stattdessen propagieren die gleichen Kreise die "Nur Ja heisst Ja"-Regel, gemäss der sexuelle Kontakte unter erwachsenen Menschen grundsätzlich unter Strafe gestellt werden, es sei denn, es ist eine zustimmende Geste erfolgt, die sich natürlich - sonst hätte die Regel ja keine Wirkung - auch noch belegen lassen soll. Es handelt sich um ein klassisches Ablenkungsmanöver der Linken und erstaunlicherweise auch der Freisinnigen, die härtere Sanktionen bekämpfen und stattdessen solche gesellschaftspolitischen Statements platzieren wollen.

Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, ein Zeichen zu setzen. Das Strafrecht muss sich mit harten Fakten, mit Belegen auseinandersetzen, nicht Symbolpolitik betreiben. Im StGB geht es um Sein oder Nichtsein, um Verurteilung oder Freispruch. Es bringt den Opfern gar nichts, wenn die Regelung "Nur Ja heisst Ja" eingeführt wird, die Täter dann aber nicht wirklich bestraft werden.

Nach langer Diskussion und mit Zutun des Bundesamtes für Justiz ist man zum Schluss gelangt, dass sich durch die Neuformulierung nichts ändern würde. Mit Symbolpolitik tut man ohnehin nichts für die Opfer, es sei denn, man würde die Beweislast umkehren, sodass angeschuldigte Männer ihre Unschuld zu belegen hätten. Das wäre aber ein Verstoss gegen elementare Menschenrechte. Sexualdelikte sind und bleiben klassische Vieraugendelikte. Entsprechend schwer ist es für Polizei und Staatsanwaltschaft, genau herauszufinden, was die Beteiligten gesagt haben und was sie nicht gesagt haben. Es ist und bleibt so, dass Aussage gegen Aussage steht. Letztlich geht es um die Frage, wem die Richter mehr Glauben schenken.

Die Zustimmungslösung ist ein Ablenkungsmanöver, weil jene, die sie propagieren, das Strafmass für Vergewaltigung nicht verschärfen wollen. Auch die Istanbul-Konvention, dieses internationale Vertragswerk mit Unklarheiten, ist diesbezüglich bloss vorgeschoben. Die damalige Justizministerin Sommaruga hat ausgeführt, dass die Schweiz die Vorgaben bereits erfülle und die dazu nötigen Gesetze habe: "Unsere Gesetzgebung entspricht bereits dem von der Konvention geforderten Mindeststandard, für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir unsere Gesetze nicht ändern, sofern wir die im Bundesbeschluss vorgeschlagenen Vorbehalte anbringen." (AB 2017 N 846) So die Aussage der damaligen Justizministerin im Wortlaut.

Für uns sind freiheitsentziehende Sanktionen für schwere Delikte das Mindeste. Ein bedingter Freiheitsentzug ist eine Mahnung vom Richter - eine reine Administrativstrafe, die nach Ablauf der Probezeit aus dem Strafregister gelöscht wird. Man kann sich nur annähernd vorstellen, was in einem Opfer vorgeht, wenn sein Peiniger mit einem erleichterten Lächeln den Gerichtssaal verlässt. Wer gesellschaftlich nichts zu verlieren hat, dem kann der Eintrag im Strafregister zwischen zwei und fünf Jahren ohnehin egal sein.

Eine Strafe dient auch der ausgleichenden Gerechtigkeit. Täter müssen eine fühlbare Sanktion für ihr Unrecht erleiden. Heute entsteht der Eindruck, schwere Sexualstraftaten würden von der Justiz bagatellisiert, die Delinquenten mit Samthandschuhen angepackt. Eine Justiz, die nicht[NB]mehr[NB]straft,[NB]beleidigt[NB]das Gerechtigkeitsempfinden der Leute.

Diese Ziele verpasst die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Sie punktet damit vor allem bei den Tätern. Vergewaltigung, Kindsmissbrauch, aber auch sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Abhängigen sind widerliche, unverzeihbare Handlungen, und es ist völlig unverständlich, dass keine strengeren Pflöcke eingeschlagen werden sollen.

Der Strafrahmen ist politisch. Die SVP-Fraktion erwartet für sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder deutlich härtere Strafen. Darin steckt auch eine Botschaft an die Gerichte. "Die Strafrahmen sind Ausdruck davon, für wie schwer eine Gesellschaft eine Straftat hält", sagte die damalige Justizministerin Sommaruga bei der Lancierung der Reform. Für wie schwer hält also unser Parlament, unsere Gesellschaft Sexualdelikte?

Mit der Forderung nach schärferen Sanktionen kommt man in den Ruf, dem Populismus nachzuleben. Das beeindruckt uns aber nicht. Wenn wir den gesunden Menschenverstand im Strafrecht suchen, dann treffen wir ihn wohl eher auf der Strasse an und nicht in diesem Hause. Die Frage ist, wie es die Opfer sehen. Wir sehen das Strafrecht nicht als heilpädagogische Institution, sondern als Instrument der Sühne, des Ausgleichs von erlittenem Unrecht.

Die SVP-Fraktion steht auf der Seite der Opfer. Stimmen Sie unseren Anträgen zu! Wir treten auf die Revision zwar ein, behalten uns jedoch am Ende die Ablehnung der Vorlage vor, sofern nicht deutlich schärfere Sanktionen resultieren. [PAGE 2119]