Tuena Mauro · Nationalrat · 2022-12-05
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05
Wortprotokoll
Beim jetzt zu behandelnden Geschäft geht es um einen Rechtshilfevertrag mit der Republik Kosovo oder kurz gesagt um die Rechtshilfe in Strafsachen mit Kosovo. Die Schweiz hat bereits mit fünfzehn Ländern bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen. Sie haben sich in der Praxis sehr bewährt. Konkret geht es beispielsweise um Vermögensdelikte, Betäubungsmittelkriminalität, Tötungsdelikte oder auch Entführungen. In einer globalisierten Welt machen all diese Verbrechen an der Grenze nicht halt. Genau darum ist eine funktionierende grenzüberschreitende enge und gute Zusammenarbeit mit ausländischen Justizbehörden unabdingbar. Sie dient einer erfolgreichen Verbrechensbekämpfung.
Der vorliegende Rechtshilfevertrag bildet die Grundlage für eine wirksame Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der Schweiz und dem Kosovo. Selbstverständlich orientiert sich auch dieser Vertrag wie die anderen entsprechenden Verträge am schweizerischen Rechtshilfegesetz. Der Vertrag schafft die völkerrechtliche Grundlage dafür, dass die schweizerischen und die kosovarischen Justizbehörden bei der Verfolgung strafbarer Handlungen wirksam und unbürokratisch zusammenarbeiten können. Eine effiziente Zusammenarbeit im Bereich der Verbrechensbekämpfung liegt im Interesse beider Staaten. Der Kosovo ist im Bereich der Rechtshilfe ein wichtiger Partner für die Schweiz.
Ihre Kommission für Rechtsfragen behandelte die entsprechende bundesrätliche Botschaft am 10. November dieses Jahres. Seitens der Kommission gab es einige kritische Fragen betreffend die Rechtsstaatlichkeit des Kosovo. Ebenfalls diskutiert wurde die Nichtanerkennung des Kosovo durch einige Staaten. Sämtliche Fragen wurden seitens der Verwaltung präzise beantwortet. Alle allfälligen Unklarheiten konnten ausgeräumt werden.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission für Rechtsfragen, erstens auf die Vorlage einzutreten und zweitens diese Vorlage anzunehmen.