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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06

Wortprotokoll

Die Gletscher-Initiative wurde ja Ende November 2019 eingereicht. Das war drei Monate nachdem der Bundesrat das Netto-null-Ziel bis 2050 beschlossen hatte. Die Initiative lag also mit[NB]ihrem[NB]Kernanliegen ganz auf der Linie des Bundesrates. Einige der Forderungen dieser Initiative gingen dem Bundesrat aber zu weit. Gleichzeitig war zum damaligen Zeitpunkt die Beratung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes noch im Gange, und der Bundesrat wollte nicht parallel zur Totalrevision noch eine weitere Gesetzesrevision aufgleisen. Er hat deshalb den Weg des direkten Gegenentwurfes gewählt, obwohl klar war, dass eigentlich keine Verfassungsänderung notwendig wäre, um dieses Netto-null-Ziel zu verankern. Aber wie gesagt, der Bundesrat wollte damals keine parallele Gesetzesarbeit.

Der Bundesrat hat auch damals schon gesagt, wenn die Initiative dann im Parlament sei und ein indirekter Gegenvorschlag das Thema wäre, dann würde er sich nicht gegen diesen wehren, sondern könnte sich dem auch anschliessen.

Der Nationalrat hat den Entwurf des Bundesrates für einen direkten Gegenentwurf diskutiert, punktuell auch modifiziert und in der Frühjahrssession dieses Jahres verabschiedet. Die Absicht des Nationalrates war, sich alle Optionen offenzuhalten, ungeachtet der laufenden Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag. Ausserdem war die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Initiative auch an den direkten Gegenentwurf gebunden.

Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat der Verlängerung zugestimmt, aber mit den Beratungen zur Gletscher-Initiative sowie zum direkten Gegenentwurf vorerst zugewartet. Nach Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags durch die Bundesversammlung in der Herbstsession hat Ihre Kommission beschlossen, auf den indirekten Gegenvorschlag zu setzen und sowohl den direkten Gegenentwurf als auch die Initiative abzulehnen.

Diesem Vorgehen kann sich der Bundesrat anschliessen. Es entspricht eigentlich dem, was wir von Anfang an gesagt haben: Wenn ein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet wird, dann wird der Bundesrat nicht auf dem direkten Gegenentwurf beharren. Deshalb kann er den Anträgen Ihrer Kommission - Ablehnung der Initiative, Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf - zustimmen und sie unterstützen. Selbstverständlich wird der Bundesrat dann, wie auch die Bundesversammlung, den indirekten Gegenvorschlag unterstützen, gegen den das Referendum ergriffen worden ist.

[VS]