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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06

Wortprotokoll

Gegen das illegale Bauen vorzugehen, ist für die zuständigen Baubehörden nicht nur eine schwierige, sondern auch eine anspruchsvolle und vor allem eine sehr undankbare Aufgabe. Ich habe jetzt denjenigen, die diese Motion verteidigen, zugehört. Man hat das Gefühl, dass jemand, der von der Baubehörde irgendwie belästigt wird, weil er illegal gebaut hat, geschützt werden müsse. Wer illegal baut, hat rechtswidrig gebaut, hat sich nicht an die Regeln gehalten. Eigentlich müssten Sie sich an all diejenigen wenden, die sich an die Regeln halten, die eben legal bauen und auch den damit verbundenen Aufwand auf sich nehmen. Dann ist halt manchmal etwas nicht möglich, und dann hält man sich daran.

Hier geht es darum, wie man damit umgeht, dass jemand illegal gebaut hat, sich nicht an die Regeln gehalten hat, rechtswidrig gebaut hat. Das ist das Thema. Man muss schon die richtigen Verhältnisse wiederherstellen. Herr Ständerat Chiesa, wenn jemand in einem Rustico wohnt, das legal gebaut wurde, ist das wunderbar. Wir schützen das alles. Aber wenn jemand illegal ein Rustico gebaut oder umgebaut hat, dann kann es doch nicht Ihre Aufgabe und in Ihrem Sinn sein, dass Sie sagen: Schützen wir diese Person vor irgendwelchen Behördeneingriffen. Das ist doch nicht das Thema. Wir müssen den Fokus schon auf die richtige Frage legen.

Aber, wie gesagt, gegen das illegale Bauen vorzugehen, ist extrem anspruchsvoll und undankbar, insbesondere weil hier häufig auch die Gemeinden zuständig sind. Es braucht auch einen langen Atem, weil die Grundeigentümer, auch wenn sie illegal gebaut haben, eine ganze Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung haben, um den Abbruch ihrer illegalen Baute zu verhindern oder zu verzögern. Trotzdem glaube ich - da sind wir uns hoffentlich einig -, dass das eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe ist. Denn man will ja verhindern, dass am Schluss diejenigen benachteiligt werden, die sich pflichtgemäss ans Gesetz gehalten, ein Baugesuch eingereicht und eine Baubewilligung erhalten haben. Es geht hier letztlich wirklich um den Schutz derjenigen, die sich an das Recht halten.

Gerade Gemeinden, die konsequent gegen illegales Bauen vorgehen wollen, haben heute einen schweren Stand. Das ist die Situation - das wissen Sie, wenn Sie selber in einer Gemeinde tätig sind oder dort Kontakte haben. Es gibt viel Arbeit, es gibt viele Stolpersteine, Anfeindungen und Frustration. Gemeinden, die wenig gegen das illegale Bauen tun, riskieren hingegen nichts oder kaum etwas. Am Schluss werden sie noch dafür belohnt, dass sie nichts getan haben, indem ihre Aufgabe verwirkt, also von Gesetzes wegen dahinfällt. Das macht es innerhalb einer Gemeinde schon schwierig, denke ich, überhaupt noch Rückendeckung für ein konsequentes Vorgehen zu erhalten.

Ich bitte Sie, sich auch der Botschaft bewusst zu sein, die Sie mit der Motion und mit der Möglichkeit einer Verwirkung aussenden. Was sagt man damit den Gemeinden? Wie will man die Gemeinden in ihrer anspruchsvollen und undankbaren Aufgabe unterstützen, gegen illegales Bauen vorzugehen, wenn man gleichzeitig sagt: "Bitte lasst die Leute, die illegal gebaut haben, nach dreissig Jahren endlich in Ruhe"? Mit einer Verwirkungsfrist würde es unvermeidlich, dass letztlich die besonders Dreisten belohnt werden. Zuerst wird nicht gegen sie vorgegangen, oder sie können den Prozess verzögern, und am Schluss ist das Ganze noch verwirkt. Dann haben sie eigentlich gewonnen, weil sie sich nicht an das Recht gehalten haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Baute jemals wieder abgebrochen werden muss, wird immer kleiner - nicht weil das ursprüngliche Vorgehen dieser Personen rechtmässig gewesen wäre, sondern weil sie auf Zeit gespielt haben.

Die Motionärin, die UREK-N, weist auf den Leitentscheid des Bundesgerichtes vom 28. April 2021 hin, der auch von einigen von Ihnen erwähnt wurde. Der Sachverhalt bei diesem Entscheid zeigt aus Sicht des Bundesrates in aller Klarheit, wie der Aufwand der Vollzugsbehörden in die Höhe schnellt, wenn der Wiederherstellungsanspruch des Gemeinwesens mit dem Ablauf der Frist verwirkt. Hätte sich das Bundesgericht in diesem Fall für das Bestehen der dreissigjährigen Verwirkungsfrist ausgesprochen, dann hätten die zuständigen Behörden nicht nur prüfen müssen, ob die Baute illegal ist, sondern sie hätten sich auch noch mit dem Argument auseinandersetzen müssen, ob die Verwirkungsfrist abgelaufen ist. Das hätte bedeutet, dass sie aufwendig hätten abklären müssen, in welchem Zustand sich die Baute dreissig Jahre vorher, also am 22. Januar 1983, befand. Es fehlen aber meistens Unterlagen, anhand derer ein entsprechender nachträglicher Nachweis erbracht werden kann; ein solcher wäre nur schwer zu erbringen.

Sie sehen, das Argument, dass Sie den Vollzugsaufwand mit einer Verwirkungsfrist reduzieren, stimmt so nicht. Hier kommt der Bundesrat zu einem anderen Schluss, als ihn auch Herr Ständerat Rieder erwähnt hat. Wir sind der Meinung, dass diese Verwirkungsfrist für die Gemeinden einen massiven Mehraufwand verursacht. Das ist auch der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, die Kommissionsminderheit zu unterstützen respektive die Motion abzulehnen.

Ich finde es schon etwas speziell: Wenn Sie gegen das illegale Bauen vorgehen wollen, dann müssen Sie sich eigentlich überlegen, welche Möglichkeiten Sie haben, dem illegalen Bauen wirksamer entgegenzutreten. Ich glaube, hier sind wir uns in einem Punkt einig: Das ist heute schwierig, und das ist unbefriedigend. Aber dann dürfen Sie doch am Schluss nicht sagen, dass man nach dreissig Jahren einfach alles vergessen könne. Vielmehr gäbe es zum Beispiel die Möglichkeit, dass man rascher als heute verfügt und ein Nutzungsverbot durchsetzt. Dann müssten Sie noch nicht gleich abbrechen, weil dieses Abbrechen eben ausgesprochen anspruchsvoll und schwierig ist und in den Kantonen und Gemeinden zum Teil fast nicht durchsetzbar ist. Sie könnten aber ein Nutzungsverbot aussprechen, was das illegale Bauen immerhin schon weniger lukrativ machen würde.

Wenn Sie gegen das illegale Bauen vorgehen wollen - und ich[NB]hoffe[NB]doch, dass[NB]das[NB]ein[NB]gemeinsames Anliegen ist -, hätte ich mir eigentlich erwartet, dass man prüfen würde, wie man wirksamer dagegen vorgehen könnte und welche Möglichkeiten offenständen. Stattdessen setzen Sie solche Signale, sehen eine Verjährungsfrist von dreissig Jahren vor. Damit verhelfen Sie am Schluss jenen zum Sieg, die lange genug verzögern und hinhalten. Ich glaube, so stärken Sie das Vorgehen gegen das illegale Bauen nicht.

Da Sie das Bauen ausserhalb von Bauzonen und die ganzen raumplanerischen Fragen nun ja intensiv diskutiert haben, müssten Sie in diesem Sinne eigentlich auch die Stossrichtung dahin gehend festlegen, wie wir in Zukunft besser, effizienter und wirksamer gegen das illegale Bauen vorgehen können. Das ist aber definitiv nicht Inhalt dieser Motion.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.