Ryser Franziska · Nationalrat · 2022-12-06
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Wir haben in diesem Geschäft noch eine politische Frage zu beantworten - Kollege Ritter hat vom politischen Elefanten im Raum gesprochen -: Wie soll die Verteilung der Mehreinnahmen aussehen?
Wir Grünen haben die Vorlage von Beginn weg begleitet und unsere Erwartungen klar zum Ausdruck gebracht: Mit der Ergänzungssteuer haben wir die Chance, etwas Wirksames zu tun - für die Schweiz und für die Unternehmen, die hier ansässig sind. Wir haben uns für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer entschieden, damit die Kantone weiterhin in der Festsetzung ihrer Gewinnsteuern volle Freiheit haben und sie nicht unter dem Druck einer internationalen Mindestvorgabe stehen. Die Einführung der Ergänzungssteuer als Bundessteuer wurde auf Wunsch der Kantone beschlossen. Damit einher geht aber auch, dass ein relevanter Teil der Ergänzungssteuer an den Bund gehen soll.
Wir Grünen sind im Rahmen der Beratung aber auch einen Weg gegangen und haben uns kompromissbereit gezeigt. Unsere favorisierte Lösung wäre ein hundertprozentiger Bundesanteil gewesen. Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage tragen wir nun einen Kompromiss von 50/50 mit. Deshalb unterstützen wir heute die Minderheit Grossen Jürg.
Das ist unser Angebot, das ist unser Entgegenkommen an die bürgerliche Seite und den Ständerat. Es liegt jetzt an Ihnen, ebenfalls einen Schritt zu machen, um den Kompromiss zu beschliessen und den Unternehmen und der Bevölkerung eine breit getragene Steuervorlage zu unterbreiten. Das wäre schliesslich die Aufgabe, die wir hier drin haben: kein Powerplay von unverrückbaren Positionen, sondern das Aufeinanderzugehen und das Finden eines Kompromisses. Das sind Sie, liebe SVP und liebe FDP, uns in diesem Geschäft noch schuldig.
Die Vorstellung, Standortförderung sei alleine Sache der Kantone, wie das gestern im Ständerat angeführt wurde, ist naiv. Wenn Schindler, Roche oder Nestlé heute ihren Sitz in der Schweiz haben, dann, weil das Gesamtpaket stimmt: weil an den ETH in Zürich und Lausanne gute Fachkräfte ausgebildet werden, die wegen der hohen Lebensqualität gerne z.[NB]B. im Thurgau oder in Neuchâtel wohnen und dank guter Infrastruktur nach Basel-Stadt oder Luzern zum Arbeiten kommen.
Der Wohlstand und die Lebensqualität in der Schweiz sind nicht das Verdienst einer einzelnen Region - es braucht das Zusammenspiel aller. Deshalb soll ein Teil der Ergänzungssteuer auch für nationale Standortmassnahmen verwendet werden.
Was der Bundesrat und der Ständerat hier gemacht haben, ist aber das Gegenteil. Ein Verteiler, bei dem 40 Prozent der Gelder an zwei Kantone gehen - "The winner takes it all" -, das ist das Gegenteil des föderalistischen Gedankens.
Das Argument, über den Finanzausgleich würden alle Kantone profitieren, ist vorgeschoben. Natürlich fliesst der Kantonsanteil der Ergänzungssteuer in den Ressourcenausgleich mit ein. Aber das ändert rein gar nichts an der Grössenordnung der Verteilung.
Mit dem Beschluss des Ständerates erhält beispielsweise der Kanton Glarus ungefähr 0,3 Millionen Franken. Das sind pro Kopf gerade einmal Fr. 6.80. Mit dem Ressourcenausgleich kommen sie dann auf immerhin 56 Franken. Baselland erhielte 25 Franken pro Kopf und die Waadtländerinnen und Waadtländer noch 37 Franken. Und was ist mit Basel-Stadt? Da würden 1644 Franken pro Kopf an zusätzlichen Steuereinnahmen verzeichnet, im Kanton Zug sogar über 2000 Franken. Das sind die Grössenordnungen. Mehr als ein Drittel des Geldes fliesst den Rhein und die Lorze hinunter und in die Kantonskassen von Basel-Stadt und Zug. 1 zu 80, das wäre die Verteilung zwischen dem Kanton, der am wenigsten, und dem Kanton, der am meisten bekommt. 1 zu 80 und kein Geld, mit dem nationale Standortmassnahmen finanziert werden könnten - so sieht das ständerätliche Modell aus.
Wenn sich ein solch unausgewogener Vorschlag durchsetzt, dann wird die grüne Fraktion diese Vorlage nicht unterstützen können. Wenn diese Vorlage vor dem Volk Schiffbruch erleidet, dann ist dies in der Verantwortung all jener, die kompromiss- und verantwortungslos eine Mindeststeuer beschlossen haben, die das Steuersubstrat bei wenigen Profitkantonen konzentriert.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 6 erster Satz der Minderheit Grossen Jürg zu folgen. Bei Absatz 6 zweiter Satz bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, damit die Städte und Gemeinden entsprechend ihren kantonalen Gepflogenheiten an diesen Mehreinnahmen beteiligt werden und nicht auch noch ihr Support für diese Vorlage bröckelt.