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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2003-03-10

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Wyss keine Folge zu geben.

Diese Parlamentarische Initiative will zweierlei: Erstens sollen jedem Lehrling bis 20 jedes Lehrjahr sechs Wochen Ferien gewährt werden, und zweitens sollen jedem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen und jedem Arbeitnehmer bis 20 mindestens sechs Wochen Ferien gewährt werden. Gemäss der Initiantin liegt der Grund für diese Initiative darin, dass die Anforderungen einer Lehre stetig steigen, vor allem auch wegen der Möglichkeit der parallel laufenden Absolvierung der Berufsmatura. Freizeit und Erholungszeit stünden ferner in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Das Gesetz gewährt aber Lehrlingen nur fünf Wochen Ferien.

Die Initiantin gesteht ein, dass im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes etliche qualitative Verbesserungen geplant sind. Dies sei angesichts der schwindenden Attraktivität der Berufslehre auch sehr zu begrüssen, reiche aber nicht aus. Die schulischen Ausbildungsmöglichkeiten seien eine starke Konkurrenz und böten 12 bis 14 Wochen Ferien pro Jahr.

In der Tat bieten zahlreiche Arbeitgeber und Betriebe ihren jungen Arbeitnehmerinnen und -nehmern heute schon sechs Wochen Ferien und machen damit grundsätzlich positive Erfahrungen. Als Beispiele sind die Bundesverwaltung zu nennen - seit 1991 - und der Kaufmännische Verband mit einer abgestuften Lösung: sechs Wochen im ersten, fünfeinhalb Wochen im zweiten und fünf Wochen im dritten Lehrjahr. Weitere Branchen wie die Bauindustrie und der Schweizer Hotelier-Verein kennen die zusätzliche Ferienwoche auch.

Wenn sich die Kommissionsmehrheit gegen die Gewährung einer zusätzlichen Ferienwoche stellt, so geschieht dies nicht wegen der dadurch verursachten Mehrkosten. Diese werden als nicht gravierend taxiert, denn für die Lehrlinge müssten keine Stellvertretungen organisiert werden, und für die übrigen unter 20-Jährigen würde eine Stellvertretung wenig ins Gewicht fallen.

Es sind also nicht materielle Gründe, die uns zu einer Ablehnung führen: Die Kommission stellt übereinstimmend und mit aller Deutlichkeit fest, dass das duale Bildungssystem [PAGE 183] unverzichtbar ist und letztlich einen Standortvorteil für die Vollbeschäftigung in unserem Land darstellt. Ferner wird die zweite Forderung der Initiative, nämlich die Ausdehnung des Ferienanspruchs von sechs Wochen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 20 Jahre von der ganzen Kommission abgelehnt.

Es bleibt also darüber zu entscheiden, ob wir den Lehrlingen von Gesetzes wegen eine sechste Woche Ferien gewähren wollen. Die Mehrheit der Kommission will gerade deshalb keine Erhöhung des gesetzlich geregelten Ferienanspruchs, weil das duale System einen entscheidenden Standortvorteil darstellt. Die fünf Wochen Ferien sind ausreichend, weil das bewährte duale Modell bedingt, dass die Lehrlinge neben dem Schulbesuch im Betrieb aktiv und auch produktiv mitarbeiten. Eine zusätzliche Ferienwoche würde eine zusätzliche Woche Abwesenheit im produktiven Bereich bedeuten. Da die Berufsschule bereits heute die Lehrlinge mit zwei Tagen pro Woche absorbiert, soll die Anzahl Wochen im Betrieb nicht weiter reduziert werden. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben ist man auf die tatkräftige Mithilfe der Lehrlinge angewiesen. Es wäre zu befürchten, dass sich das Lehrstellenangebot bei einer Erhöhung des Ferienanspruchs verringern könnte, weil weniger Betriebe bereit wären, den Ausbildungsaufwand auf sich zu nehmen. Ferienregelungen sollen zwischen Sozialpartnern vereinbart werden. Damit besteht die Gewähr, dass branchenspezifische Lösungen umgesetzt werden können.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen. Wir wollen Lehrstellen - das ist unbestritten -, aber wir wollen Lehrstellen in Betrieben und Unternehmen, die diese aus Überzeugung, ja sogar aus Passion anbieten. Diese Bereitschaft gilt es beizubehalten und nicht mit gesetzlichen Regelungen zu relativieren, denn mit jeder zusätzlichen Auflage drängt man diejenigen, die Lehrlinge ausbilden können und wollen, in eine vorsichtigere Haltung. Die Ferienregelung ist in erster Linie eine Angelegenheit der Sozialpartner, und das soll sie auch bleiben. Um den Übergang von der Schule in die Lehre zu erleichtern, haben wir beispielsweise in der Maschinenindustrie eine abgestufte Regelung getroffen: sieben Wochen im ersten, sechs im zweiten und fünf im dritten Lehrjahr. Das ist vernünftig. Mit anderen Worten, die Feriendiskussion und -regelung muss auf dieser freiwilligen, sozialpartnerschaftlichen und vertraglichen Basis bleiben.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der Initiative aus diesen Gründen keine Folge zu geben.