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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2022-12-08

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08

Wortprotokoll

Ein Problem, das man nicht löst, erledigt sich nicht von selbst. Ein Problem nicht zu lösen und darauf zu vertrauen, dass es sich von selber löst, funktioniert praktisch nie. Weil dies so ist, diskutieren wir heute, gut zwei Jahre nach der negativ ausgefallenen Volksabstimmung zum neuen Jagdgesetz, bereits wieder über den Wolf und die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es braucht, um die Koexistenz von Wölfen und Menschen - mit den Ansprüchen der Menschen an das Wohnen, die Alpwirtschaft oder den Tourismus - zu ermöglichen.

Seit 1995 ist ein exponentielles Wachstum der Wolfspopulation zu verzeichnen, sie hat sich um jährlich rund 30 Prozent weiterentwickelt, von zwei Tieren im Jahr 1995 auf aktuell rund 150 bis 200 Tiere. Wenn wir nicht rasch handeln, wird der Bestand innert kürzester Zeit auf 500 bis 700 Tiere zunehmen. Diese Zahl wäre weit jenseits der Grenze der Akzeptanz der Wölfe in der Bevölkerung, und zwar nicht nur, aber besonders in der speziell betroffenen Bergbevölkerung in den Kantonen des Alpenbogens. Der Wolf nähert sich aber auch mehr und mehr dem Mittelland an. [PAGE 2198]

Mit der Ausbreitung der Wolfspopulation geht eine Zunahme der Konflikte zwischen den Grossraubtieren einerseits und den Menschen sowie den Nutztieren andererseits einher. Ich empfehle Ihnen, einmal das entsprechende Journal auf der Webpage der Bündner Verwaltung zu konsultieren: 7. Februar 2022, zwei Wölfe greifen einen Hofhund an; 14. April 2022, Begegnung eines Wolfs mit einem sechsjährigen Mädchen in Lenz; 9. Juli 2022, Wölfe reissen eine Mutterkuh am Schamserberg; 25. Juli 2022, am Touristenhotspot Alp Grüm folgt ein Wolf mehrere Minuten einem Menschen und knurrt ihn an; 24. August 2022, ein acht Monate altes und 150 Kilogramm schweres Kalb auf der Felsberger Alp wird nach einem Wolfsangriff notgetötet; 7. Oktober 2022, Nahbegegnung eines Wolfs mit einem vierzehnjährigen Mädchen bei Furna. Das alles sind Episoden, die mit "normalen" Rissen von Schafen und Ziegen nichts mehr zu tun haben.

Es ist nicht gut, den Teufel an die Wand zu malen. Aber muss noch Schlimmeres passieren, bis wir den Jagdbehörden bessere Mittel zur Regulierung des Wolfs in die Hand geben? Die Antwort lautet Nein; die Antwort auf die Frage ist die vorliegende Teilrevision des Jagdgesetzes. Aus Sicht der Mitte-Fraktion ist die Vorlage gemäss Beschluss des Ständerates und mit den Anträgen der Mehrheit der UREK-N ausgewogen. Wenn wir es hier und heute nicht übertreiben, kann sie hoffentlich ohne Referendum bereits im Hinblick auf den nächsten Sommer in Kraft gesetzt werden. Zentrales Element ist die in Artikel 7a neu geschaffene Möglichkeit, Wölfe im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar, in Ausnahmefällen bereits ab dem 1. Juni regulieren zu können.

Für uns sind bei dieser Bestandesregulierung zwei Punkte zentral:

1. Die finale Zuständigkeit bleibt, im Gegensatz zur abgelehnten Revision, beim Bund.

2. Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population nicht gefährden.

Zusammen mit den in Artikel 12 ausgeweiteten Massnahmen, um gegen problematische Einzeltiere vorgehen zu können, bildet die Revision eine taugliche Grundlage, die Wolfspopulation auf einem vertretbaren Niveau halten zu können.

Im Namen der Mitte-Fraktion ersuche ich Sie, auf das revidierte Jagdgesetz einzutreten - denn ein Problem, das man nicht löst, erledigt sich nicht von selbst.