Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-12-08
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-08
Wortprotokoll
Die vorliegend behandelte parlamentarische Initiative steht vor folgendem Hintergrund: Seit der letzten Totalrevision des Jagdgesetzes im Jahr 1986 hat sowohl die Verbreitung als auch die Bestandesgrösse von bestimmten geschützten Tierarten zugenommen. Dies ist unter dem Aspekt des Artenschutzes grundsätzlich positiv zu bewerten. Auf der anderen Seite sind damit aber auch Konflikte zwischen den Ansprüchen der Wildtiere und den Interessen der Menschen verbunden. Das zeigt sich insbesondere beim Wolf. Das Nebeneinander von Wölfen, Nutztieren und Menschen ist eine Herausforderung. Deshalb wollte man mit einer Teilrevision des Jagdgesetzes die Rechtsgrundlagen für einen pragmatischen Umgang mit dieser Problematik schaffen.
Nachdem die Revisionsvorlage vom Volk im September 2020 abgelehnt worden war, wurde dann zwar der Spielraum im Rahmen der Jagdverordnung genutzt. Als Folge davon war im Sommer und Herbst 2021 ein rascherer Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen und Jungwölfen in Rudeln möglich. Dies hatte aber nur geringen Einfluss auf das Wachstum des Wolfsbestandes: Wir stehen aktuell bei einem Bestand von rund 200 Wölfen; Ende 2021 waren es rund 150 Wölfe, Ende 2020 rund 110 bis 120 Wölfe und Ende 2019 erst rund 80 Wölfe. Man sieht hier also eine Steigerung des Bestandes.
Vor diesem Hintergrund ist die parlamentarische Initiative zu sehen. Sie hat die proaktive und präventive Regulierung von Wolfsbeständen zum Ziel. Damit sollen Schäden und/oder - auch dies ist neu - die Gefährdung von Menschen präventiv verhindert werden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt das Ziel der proaktiven Bestandesregulierung. Diese soll also nicht mehr erst aufgrund von Schäden oder erfolgten Gefährdungen stattfinden, sondern vielmehr soll die Möglichkeit geschaffen werden, Wölfe, die ihre natürliche Scheu verlieren und sich in Wohngebiete begeben, präventiv zu erlegen. Zusammen mit dem Bundesrat erachten wir dies als mit der Berner Konvention vereinbar. Es geht hier um die Notwendigkeit im Sinne von Artikel 9 der Konvention. In diesem Zusammenhang ist wichtig, auch vor dem Hintergrund der erwähnten Volksabstimmung: Die finale Zuständigkeit bleibt beim Bund.
Der Ständerat hat sich in diesem Zusammenhang für ein Konzept entschieden, wonach die Wolfsregulierung an die Steinbockregulierung angelehnt wird. Dies wird von der grossen Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion als ausgewogene Lösung im Sinne von "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" unterstützt. Wir fokussieren dabei auf den ursprünglichen und im Titel der parlamentarischen Initiative formulierten Zweck der Gesetzesanpassung: die Möglichkeit zur präventiven Regulierung der wachsenden Wolfsbestände. Dabei ist uns bewusst, dass seitens verschiedener Interessengruppen darüber hinausgehende Schutzanliegen bestehen. Dies kann in einer zukünftigen Totalrevision des Jagdgesetzes durchaus diskutiert werden. Nun geht es aber darum, mit einer möglichst schlanken Vorlage dem dringenden Bedürfnis nach angemessener Regulierung nachzukommen.
Es ist uns wichtig, diese Gesetzesvorlage nun rasch ins Ziel zu bringen, um den Betroffenen in den entsprechenden Gebieten Sicherheit zu geben, ohne dabei den angemessenen Artenschutz zu unterlaufen. Dem kommt die vorliegende [PAGE 2202] Vorlage gemäss unserer Einschätzung nach. Ich werde darauf dann im Rahmen der Detailberatung noch einmal zurückkommen.
In diesem Sinne wird die FDP-Liberale Fraktion auf die Vorlage eintreten. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.