AB 311703
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-08
Wortprotokoll
Ich vertrete hier zwei Minderheiten. Im Antrag der ersten Minderheit, der Minderheit I (Jauslin) zu Artikel 7a Absatz 2, geht es um eine eigentlich einfache Sache. Es geht darum, dass man die neue Gesetzgebung, die der Ständerat vorlegt - übrigens nicht eine schlechte Gesetzgebung, durchaus umsetzbar -, mit dem regionalen Bestand ergänzt. Man will damit erreichen, dass es eben nicht wolfsfreie Zonen geben kann, sondern dass sich der Wolf entsprechend in allen Regionen verbreiten kann. Schlussendlich geht es darum, wie die Regionen aufgestellt sind. Diese Einteilung in Regionen kennen wir in der Jagd schon heute.
Es ist halt schon so: Das Feindbild Wolf ist für die einen eine Bereicherung, für die anderen eine Bedrohung. Hier geht es jetzt darum, ein Gleichgewicht zu finden, das sämtliche Stakeholder zufriedenstellt; diese Problematik liegt hier vor. Ich gebe allen recht, die sagen, dass der Wolf eben auch ein Nutztier ist. Aber er ist halt kein Vegetarier. Diese Problematik müssen wir beachten und in unsere Überlegungen mit einbeziehen.
Die zweite Minderheit, die ich hier vertrete, ist die Minderheit V (Jauslin). Hier ist es doch ein bisschen umfangreicher. Die Lösung, die der Ständerat eingebracht hat, geht davon aus, dass man wie beim Steinbock auf Quoren abstellt und mit einer mehrjährigen Jagdplanung, wie sie sich beim Steinbock bewährt hat, fortfahren könnte. Nur ist zu beachten, dass die Population der Steinböcke rund 17[NB]000 Tiere umfasst und die Population der Wölfe zurzeit bei rund 200 liegt. Wenn man hier jetzt von Quoren ausgeht, würde das heissen, dass man den Kantonen eine Anzahl von Wölfen bezeichnet, die sie abschiessen oder regulieren können. Dies würde aber dazu führen, dass man eventuell die falschen Wölfe abschiesst.
Hier muss man schon beachten, dass der Wolf im sozialen Gefüge, vor allem im Rudel, sehr gut organisiert ist. Wenn Sie aus diesem Rudel das falsche Tier herausschiessen - zum Beispiel das Muttertier oder auch das Vatertier -, dann ist eben die Gefahr nicht gebannt, sondern sie wird erhöht, nämlich indem diese Rudel aufgesprengt werden und allenfalls dann Einzelwölfe eben Probleme machen. Dies ist zu beachten. Darum ist das Quorum mit der mehrjährigen Jagdplanung infrage zu stellen.
Es führt auch dazu, dass diese Planung eine Schonzeit vorsehen muss. Mein Minderheitsantrag V geht genau von einem anderen Ansatz aus, wonach es keine Schonzeit braucht, damit wir den Wolf, den problematischen Wolf, zur richtigen Zeit am richtigen Ort regulieren können. Das entspricht genau den Voten, die wir in der Eintretensdebatte gehört haben, wonach diese Problematik auftauchen kann, aber nicht berücksichtigt wird. Wenn aber während der Schonzeit ein solches Problem auftaucht, dann ist die Bewilligung für einen Abschuss anders einzuholen - es ist dann eben Schonzeit. Wenn wir gar keine Schonzeit haben, braucht es diese Unterscheidung nicht. Ich wäre sehr dankbar, wenn man sich diese Überlegung noch einmal machen würde, bevor wir über den Minderheitsantrag V abstimmen: Wäre es nicht eine Möglichkeit, dem Minderheitsantrag V zuzustimmen, eben weil er das Aussetzen der Schonzeit vorsieht?
Ein weiterer Teil dieses Minderheitsantrages V - aus meiner oder aus der Sicht der Minderheit ein sehr wertvoller Teil - besteht darin, dass wir den Steinbock in Artikel 7 erwähnt lassen, also in der Gesetzesbestimmung, die wir bereits haben. Diese Regelung hat sich über vierzig Jahre hinweg bewährt. Damit haben wir überhaupt keine Probleme. Wir machen eine kleine Ausdehnung der jagdbaren Zeit, so, wie es der Ständerat auch einführen will. Das ist sinnvoll und wird auch gefordert. Für die Regulierung des Wolfsbestands machen wir aber einen separaten Artikel 7a, der dann eben nur den Wolf regelt. Damit haben wir die Möglichkeit, dass wir, wenn wir Probleme feststellen, die wir nicht gut gelöst haben oder anders lösen müssen, einzig diesen Artikel 7a korrigieren müssen. Würden noch andere Tierarten hinzukommen, z. B. der Luchs oder der Auerochse, der angesprochen wurde, dann könnte man neben Artikel 7a selbstverständlich noch weitere Artikel einfügen. Das sind die Hauptargumente, warum Sie der Minderheit V zustimmen sollten.
Aber es gibt noch zwei Sachen, die Sie beachten müssen. Die Begriffe "Schaden" und "grosser Schaden" haben wir bereits in der letzten Gesetzesrevision diskutiert. Hier wäre es richtig und auch wichtig, dass man von "grossem Schaden" spricht und eben nicht nur von "Schaden". Der zweite Aspekt bezieht sich auf die regional angemessenen Wildbestände. Die regional angemessenen Wildbestände müssen nicht vor dem Wolf geschützt werden. Das ist absolut unnötig, das braucht es nicht. Diese Korrektur habe ich im Antrag der Minderheit V ebenfalls aufgenommen.
Ich bitte Sie, der Minderheit V (Jauslin) zuzustimmen.