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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-08

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch zu Block 2. Ich kann vorwegnehmen, dass der Bundesrat bei allen Artikeln die Kommissionsmehrheit unterstützt. Speziell äussern möchte ich mich zu Artikel 13 Absatz 4.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Entschädigungspflicht bei Wolfsrissen auch in Zukunft eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bleiben soll. Ich bitte Sie, zu bedenken, dass es die Kantone sind, welche die Schäden erheben. Es ist deshalb auch richtig, dass sie sich zu einem Teil - heute sind es lediglich 20 Prozent - an den Vergütungen beteiligen. Denn so haben sie ein Eigeninteresse an einer umsichtigen Schadenerhebung. Eine Übernahme der Schadenerhebung durch den Bund ist in der Praxis zudem gar nicht machbar. Die Praxis mit der geteilten Verantwortung von Bund und Kantonen hat sich auch bewährt. Übrigens gibt es vonseiten der Kantone gar keine Kritik.

Auch der Verzicht auf das Erfassen von Verlusten und Angriffen, den die Minderheit I (Graber) bei Artikel 14 Absatz 4bis wünscht, würde in der Praxis zu Problemen führen. Damit der Bund dann einen Missbrauch von Steuergeldern verhindern könnte, müsste er ein ganzes Set von klaren und schweizweit gleich umzusetzenden Ausführungsbestimmungen festlegen und durchsetzen. Das würde wiederum zu vielen Reibereien mit den Kantonen, aber auch mit Privaten führen. Sie sehen, dass der Antrag der Minderheit I keine gute Idee ist. Wir bitten Sie, ihn abzulehnen.

Bei den übrigen Bestimmungen, auch bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i, bitten wir Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Nachdem Sie heute Morgen bei Artikel 8 Absatz 1 den Antrag der Mehrheit angenommen haben, ist es folgerichtig, dass Sie hier jetzt auch die Strafbestimmung gemäss Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i einführen.

Ich bitte Sie, überall Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.