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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2022-12-08

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08

Wortprotokoll

Block 2 befasst sich mit den Wildschäden und der Information. Die für uns entscheidenden Artikel oder das Kernanliegen, wo es um die Bestandesregulierung und den Wildtierschutz geht, haben wir in Block 1 bereits beraten. Nun besprechen wir die Entschädigungen, die geleistet werden müssen, wenn es trotz Schutzmassnahmen zu Rissschäden kommt.

Die Minderheit Rüegger bei Artikel 13 Absatz 4 will, dass die Rissschäden vollumfänglich durch das Departement bezahlt werden. Hier ist unserer Meinung nach schon die Formulierung falsch, da das Departement selber über keinerlei finanzielle Mittel verfügt. Wenn schon, müsste hier der Bund angesprochen werden. In der Praxis werden die Kantone vom Bund für die gemeldeten und belegten Schäden entschädigt. Wir sehen keine Notwendigkeit, diese Praxis zu ändern.

Artikel 14 will gemäss der Fassung des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission den Bund in die Informationspflicht über Wild- und Grossraubtiere mit einbeziehen. Gemäss geltendem Recht ist der Kanton bislang alleine dafür verantwortlich. Da sich der Lebensraum des Wolfes in der Zwischenzeit nicht mehr auf einzelne Kantone beschränkt, macht es jedoch durchaus Sinn, hier von Bundesseite für Aufklärung und Information zu sorgen. Auch soll neu nebst der Information und Datensammlung auch die Beratung mit einbezogen werden. Die Minderheiten I und II (Graber) wollen einerseits keine Ausdehnung auf die Beratung und andererseits die Pflicht zur Information alleine bei den Kantonen belassen. Unsere Fraktion lehnt dies ab.

Im unbestrittenen Artikel 8 wurde die Nachsuchpflicht eingeführt. Inhaltlich haben wir uns damit eigentlich bereits in Block 1 befasst. In Artikel 18 geht es darum, dass bei Unterlassung der Beachtung dieser Pflicht gebüsst werden kann. In unseren Augen ist dies eine logische Konsequenz aus Artikel 8 und wird von unserer Fraktion unterstützt.

Schliesslich verlangt die Minderheit Rüegger nach Ablauf der Referendumsfrist eine rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2023. Dies ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da es für die einheitliche Umsetzung in den Kantonen entsprechende Ausführungsbestimmungen braucht, die der Vernehmlassungspflicht unterliegen. Diesen demokratischen Prozess wollen wir nicht unterlaufen. Es wurde uns zudem versichert, dass die Regierung an einer sehr raschen Inkraftsetzung interessiert ist. Es wird also nicht zu einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren kommen, wie dies Frau Rüegger befürchtet. Kommt dazu, dass Regulierungen nicht rückwirkend getätigt werden können. Wir lehnen deshalb auch den Antrag dieser Minderheit ab.

Zusammenfassend darf ich Ihnen mitteilen, dass unsere Fraktion, die Mitte-Fraktion, in diesem Block sämtliche Minderheitsanträge ablehnen und somit der Fassung der Mehrheit, wie sie aus der Kommissionsberatung hervorgegangen ist, zustimmen wird.

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