AB 311776
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08
Wortprotokoll
Ich beschränke mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf zwei Themenbereiche in Block 2: die Entschädigungsfragen und die Frage des Inkraftsetzens.
Die Minderheit Rüegger bei Artikel 13 Absatz 4 möchte Schäden und Verluste durch Grossraubtiere vollumfänglich durch das Departement abgelten lassen. Nun, erstens entschädigt eigentlich nie ein Departement, sondern der Bund oder der Kanton. Zweitens handelt es sich hier um einen Punkt, der noch gar nie Probleme bereitet hat. Der Absatz betrifft nicht den Herdenschutz und nicht den Zusatzaufwand, der dadurch entsteht, dass man den Betrieb umstellen muss. Hier geht es einzig und allein um die Rissentschädigung. Diese erfolgt durch die Kantone, wird zu 80 Prozent durch den Bund unterstützt und wird gemäss der Wertetabelle der Verbände für Schafe, Rinder, Esel usw. bemessen. Die Mehrbelastungen der Landwirte, die ansonsten entstehen - durch den Herdenschutz oder die nötigen Betriebsumstellungen -, werden mit der Umsetzung des Postulates Bulliard 20.4548 neu geregelt. Ein erstes Paket wird bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Herdenschutzunterstützung beispielsweise soll rückwirkend sogar auf Anfang 2022 in Kraft treten.
Es will also niemand in der Kommission die Zusatzaufwände bestreiten, welche die Landwirte haben. Um diese Aufwände geht es in diesem Absatz aber schlicht nicht - da kann noch so sehr gedroht werden, man werde uns beobachten. Es ist wirklich nicht statthaft, einen Absatz zu formulieren, der am Ziel vorbeigeht, und dann zu sagen: Wir werden beobachten, was ihr tut. Es geht hier wirklich nur um die praktisch völlig problemlose Rissentschädigung. Der Antrag Rüegger wurde in der Kommission deshalb mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Wie angetönt, war das zweite Thema, das uns neben anderen noch beschäftigte und das vor allem zu reden gab, jenes der Inkraftsetzung. Die Minderheit Rüegger bei Ziffer II möchte das Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt, erstens mit dem Argument, dass es relativ schwierig ist, Wölfe rückwirkend zu erlegen. Zweitens hat die Verwaltung im Rahmen der Kommissionsberatung auch bereits angekündigt, dass man sehr bemüht sei, Verordnungsänderungen bereits im Hinblick auf die Umsetzung dieses Gesetzes auf den Weg zu schicken, damit die Anpassungen bereits im Alpsommer 2023 wirken könnten. Die Verwaltung macht also vorwärts.
Auch wir können vorwärtsmachen, indem wir schneller und näher ans Rednerpult herantreten, wie uns der Präsident heute aufgefordert hat, vor allem aber auch, indem wir hier die Mehrheit unterstützen und das Gesetz so in einer Fassung auf den Weg schicken, die in der ganzen Schweiz mehrheitsfähig ist.