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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-12-08

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-08

Wortprotokoll

Neben dem Wolf stellt der Grundwasserschutz eine der zentralen Herausforderungen der Schweizer Umweltpolitik dar. Das vom Gesetz vorgesehene Hauptinstrument in diesem Bereich ist der planerische Grundwasserschutz, das heisst die Ausscheidung von Gebieten, in denen bestimmte Aktivitäten, welche das Grundwasser gefährden könnten, nur beschränkt zugelassen oder ganz untersagt sind. Mehrere neue Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Qualität des Grundwassers in der Schweiz nicht gewährleistet ist, insbesondere deshalb, weil das Bundesrecht nicht überall angewendet wird.

Vor diesem Hintergrund hat die GPK Ihres Rates an ihrer Sitzung vom 28. Juni dieses Jahres einen Bericht über den Grundwasserschutz in der Schweiz verabschiedet. Dieser stützt sich auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), in der diese eingehend untersucht hat, wie der Bund den Vollzug der Kantone in diesem Bereich beaufsichtigt. Die GPK erachtet es als überaus problematisch, dass das Grundwasserschutzrecht auch 25 Jahre nach seiner letzten Revision noch immer nicht systematisch angewendet wird. In ihren Augen ist es unerlässlich, dass der Bundesrat rasche Massnahmen ergreift, um für einen korrekten Rechtsvollzug zu sorgen.

Die Kommission kommt auf der Grundlage der PVK-Evaluation zum Schluss, dass die Instrumente, die das Recht dem Bund zur Unterstützung des kantonalen Rechtsvollzugs und zur Schaffung der diesbezüglich notwendigen Rahmenbedingungen bietet, zwar vorhanden sind, dass sie aber gestärkt werden müssen. Es braucht für die Ausscheidung der Grundwasserschutzgebiete durch die Kantone verbindliche Fristen auf Gesetzesebene. Die kantonalen Informationspflichten gegenüber dem Bund sind zu präzisieren. Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben sind vorzusehen, und die Möglichkeit ist zu prüfen, den Rechtsvollzug mit Bundesbeiträgen zu fördern. Die Kommission unterbreitet dem Plenum deshalb heute zwei Motionen zur Annahme.

Beim Gewässerschutzprogramm, mit dem der Bund gewisse Massnahmen zur Bekämpfung von Wasserverunreinigungen im landwirtschaftlichen Bereich finanziell unterstützt, sieht die GPK ebenfalls Verbesserungsbedarf. Auch wenn die Wirksamkeit der Projekte, die im Rahmen dieses Programms subventioniert werden, grundsätzlich positiv zu beurteilen ist, bleibt die Nutzung dieses Programms deutlich hinter den Erwartungen zurück, und es ist in seiner Ausgestaltung angesichts des Fehlens von Instrumenten, mit denen seine Wirkung nachhaltig gesichert werden kann, nur teilweise zweckmässig. Der Bundesrat sollte unbedingt prüfen, wie die Attraktivität dieses Programms erhöht und eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden kann. Die Kommission hat deshalb ein entsprechendes Postulat formuliert.

Im Weiteren muss aus Sicht der GPK-N dafür gesorgt werden, dass der Grundwasserschutz in der Raumplanungspolitik des Bundes besser berücksichtigt wird. Unter anderem braucht es dafür eine stärkere Sensibilisierung der Verwaltungseinheiten des Bundes und eine frühere Berücksichtigung des Grundwasserschutzes bei Raumplanungsvorhaben.

Im Postulat wird der Bundesrat eingeladen zu prüfen, wie die Attraktivität des Gewässerschutzprogramms erhöht und dessen nachhaltige Wirkung sichergestellt werden kann. Das Postulat ist bewusst allgemein formuliert, und die GPK fordert keine verbindlichen Massnahmen. Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Bundesrat die Prüfung dieses Programms mit anderen laufenden Überlegungen und anderen Entscheiden des Parlamentes, insbesondere im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022 plus, koordiniert.

Es gibt keine verbindliche Frist zur Umsetzung des Postulates. Ziel ist es nicht, die Landwirtschaft durch dieses Programm zu benachteiligen, im Gegenteil: Diese Bewertung sollte gerade dazu führen, dass das Programm für alle Beteiligten attraktiver gestaltet werden kann. Insbesondere ist es wichtig, dass die den Landwirten gewährten Entschädigungen den Gewinnausfall tatsächlich ausgleichen, der durch die Massnahmen zur langfristigen Erhaltung des Grundwasserschutzes entsteht.

Die letzte Bemerkung beziehe ich explizit auf den Einzelantrag Dettling. Ich bitte meine Fraktion explizit, sich gewisse Gedanken noch einmal zu machen und dem Postulat und den Motionen zuzustimmen.