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AB 311828

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-12

Wortprotokoll

Nach Anschluss an eine Stammgemeinschaft sind die Gesundheitsfachpersonen verpflichtet, behandlungsrelevante Dokumente ins elektronische Patientendossier (EPD) hochzuladen. Seit Januar 2022 sind stationäre Leistungserbringende sowie neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen. Der Bundesrat hat das EDI zudem mit der Ausarbeitung einer Gesetzesänderung beauftragt, in welcher sämtliche ambulanten Leistungserbringenden zum Anschluss an eine Stammgemeinschaft verpflichtet werden sollen. Das BAG und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben die Kantone aufgefordert, den Anschluss der betroffenen Spitäler und Pflegeheime an eine Stammgemeinschaft und entsprechend die Umsetzung der Anschlusspflicht sicherzustellen.

Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) eröffnen, welche eine Vereinfachung des Eröffnungsprozesses beinhaltet. Neu sollen EPD auch auf digitalem Weg eröffnet werden können. Damit soll die Verbreitung des EPD in der Bevölkerung möglichst rasch vorangetrieben werden, was wiederum die Datenmenge und -verfügbarkeit steigern wird.