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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

In diesem Geschäft haben wir noch eine Differenz. Der Nationalrat hat das Geschäft am 8. Dezember beraten, also am letzten Donnerstag. Es geht noch um die Frage, ob bei den Vorgaben zur Vereinbarung der Versicherer zwischen internen und externen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern unterschieden werden soll oder nicht.

Der Ständerat hat am 1. Dezember mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen an seinem Beschluss festgehalten, auch in Bezug auf die Ausbildung und die Entschädigung keine Unterscheidung vorzunehmen. Am 8. Dezember hat sich der Nationalrat dem Ständerat in Bezug auf die Vorgaben zur Ausbildung im Sinne eines Kompromisses ohne Gegenantrag angeschlossen. Diesbezüglich ist die Differenz also ausgeräumt. Das betrifft Artikel 19b Absatz 1 Buchstabe d KVAG und Artikel 31a Absatz 1 Buchstabe d VAG. Diese Differenz ist weg.

Es bleibt somit noch Buchstabe e der beiden Bestimmungen. In Bezug auf die Bestimmung zur Entschädigung, Buchstabe e also, hat der Nationalrat mit 116 zu 67 Stimmen an einer Unterscheidung zwischen externen und internen Vermittlern festgehalten. Er hat jedoch zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten noch weiter differenziert und eine Anpassung der Bestimmung vorgenommen. Diese sieht vor, dass die Vereinbarung bezüglich Entschädigung für Vermittler gilt, die nicht über einen Arbeitsvertrag an die Versicherer gebunden sind. Typischerweise sind dies externe Vermittler; sie sind nicht über einen Arbeitsvertrag an einen Versicherer gebunden. Die Vereinbarung gilt aber auch für Vermittler, die zwar über einen Arbeitsvertrag an einen Versicherer gebunden sind, aber auch Versicherungsprodukte für andere Versicherer vermitteln.

Das Ziel dieser Klärung ist die Vermeidung von Umgehungen. Insbesondere wird immer wieder darauf hingewiesen, dass einzelne Versicherer sich Mehrheitsbeteiligungen an Vermittlern beschaffen. Indem sie solche Beteiligungen halten, könnten sie die Bestimmung umgehen. Nach Meinung des Nationalrates würde seine Bestimmung sicherstellen, dass es hier nicht zu Umgehungen kommt, weil diese Vermittler ja für mehrere Versicherer Produkte verkaufen und somit unter die Vereinbarung fallen würden.

In der Kommission haben wir diese Entscheide des Nationalrates heute beraten. Vorab gilt es festzuhalten, dass die Formulierung auch mit diesen Anpassungen kompliziert bleibt. Man muss anerkennen, dass der Nationalrat einen Schritt hin zum Ständerat gemacht hat. Er hat eine Differenz aufgegeben und hält an der anderen grundsätzlich fest, hat sie aber ein bisschen angepasst. In der Kommission wurde festgestellt, dass der Nationalrat einen Steilpass gespielt habe, um die Differenzen zu bereinigen. Trotzdem gab es auch Stimmen für Festhalten; das ist die Mehrheit Ihrer Kommission. Denn es bleibe ja ein nicht erklärbarer Unterschied zwischen internen und externen Vermittlern. Dies sei eine künstliche Unterscheidung, die auch mit der Anpassung durch den Nationalrat nicht behoben werde.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, festzuhalten, sprich, keinen Unterschied zu machen, und die Differenz zum Nationalrat somit aufrechtzuerhalten.