Michel Matthias · Ständerat · 2022-12-12
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Ihr Rat hatte beide Motionen der GPK-S zur Beratung zugewiesen. Nach unserer Beratung vom 21. Oktober 2022 entschied die GPK-S mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beide Motionen abzulehnen und Ihnen einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu unterbreiten. Diskutiert, aber abgelehnt wurde auch eine Sistierung.
Die Motion Ettlin Erich 21.3956 will dem Bundesrat die Möglichkeit einräumen, Gremien für Expertise und Fachwissen einzusetzen; diese würden ihre Arbeit direkt zuhanden des [PAGE 1257] Bundesrates leisten. In der Motion Ettlin Erich geht es somit um die Frage, wie die notwendige Expertise in Krisenfällen beigezogen bzw. organisiert wird. In der Motion Stark 21.3722 geht es um die erweiterte Krisenorganisation. Sie fordert einen Bundesratsausschuss mit Antragskompetenzen, sobald eine Pandemie droht, sowie einen Führungsstab im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage. Beide Motionen fokussieren auf den Krisenfall der Epidemie. Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung.
Die GPK hat Verständnis für die Motionen, die im Juni 2021 eingereicht wurden. Hier muss ich das falsche Datum in der ersten Fassung unseres Berichtes korrigieren, wo fälschlicherweise vom Juni 2022 die Rede ist. Beide Motionen stammen vom Juni 2021. Dieser Zeitablauf ist entscheidend: Im Juni 2021 lag erst ein interner Bericht der Bundeskanzlei zur Krisenorganisation in der ersten Phase vor. Alle weiteren Berichte der Bundeskanzlei, des BAG, der KdK und der GPK folgten später. Mit all den späteren Erkenntnissen aus den erwähnten Berichten und den entsprechenden Aufträgen des Bundesrates, der GPK und beider Räte sind heute die Motionsanliegen überholt. Man könnte auch sagen, die beiden Motionäre seien vorausgegangen, vielleicht fast etwas zu früh, bevor man in der weiteren Folge der Krise entsprechende Erkenntnisse gewonnen hatte.
Entscheidend sind insbesondere die Arbeiten der beiden GPK zur Krisenorganisation. Wir haben diese Arbeiten mit unserem Bericht vom 17. Mai 2022 abgeschlossen. Darin sind 11 Empfehlungen zur Krisenorganisation enthalten, welche der Bundesrat gemäss seiner Stellungnahme vom[NB]23.[NB]September 2022 allesamt akzeptiert bzw. in die laufenden Arbeiten einfliessen lässt. Hinzu kommen eine Motion und ein Postulat der GPK, die beide angenommen worden sind. So beauftragen die Motionen 22.3507 bzw. 22.3506 der GPK den Bundesrat, die bestehenden Rechtsgrundlagen des Krisenmanagements anzupassen und zu ergänzen, um die Aktivitäten eines Fach-Krisenstabs in Krisenzeiten besser einzurahmen. Sodann hat der Bundesrat bereits heute bzw. ohne Anpassung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit, Fachgremien einzuberufen.
In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen zur wissenschaftlichen Beratung der Politik. Diesbezüglich hat der Bundesrat gerade vor zwei Wochen, am 23. November 2022, seinen Bericht in Erfüllung des Postulates Michel 20.3280, "Wissenschaftliches Potenzial auch in Krisenzeiten nutzen", veröffentlicht. Es geht hier um die Nutzung des wissenschaftlichen Potenzials in Krisenzeiten. In seinem Bericht zum Postulat 20.3280 nimmt der Bundesrat eine Auslegeordnung mit vier Modellen der Politikberatung vor und zeigt eine Präferenz für flexible Lösungen und nicht einfach für ein einzelnes fixes Gremium. Damit sind ausreichende Aufträge erteilt. Die Motion Ettlin Erich 21.3956, "Den Bundesrat im Krisenfall richtig beraten", bringt hier keinen weiteren Mehrwert, jedenfalls nicht mehr zum heutigen Zeitpunkt.
Der Bundesrat schlägt sodann im erwähnten Bericht zum Postulat 20.3280 vor, die Wissenschaft über Ad-hoc-Gremien einzubinden. Solche Gremien basieren wiederum auf einem wissenschaftlichen Netzwerk bzw. auf dem Gesamtpool von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern in der Schweiz. Dieser Ansatz des Bundesrates scheint wirkungsvoll zu sein, insbesondere um auch dem zu begegnen, was zu Beginn der Covid-Krise feststellbar war. Sie erinnern sich: Es gab damals eine Art Durcheinander wissenschaftlicher Meinungen, die nicht kanalisiert, nicht gesteuert wurden. Es herrschte ein eigentliches "Chrüsimüsi".
Sodann hat Ihr Rat in der Herbstsession auch das Postulat 22.3509 der GPK-S, "Gesamtbilanz und Revision der Krisenorganisation des Bundes anhand der Lehren aus der Covid-19-Krise", angenommen. Dieses Postulat der GPK ist breiter gefasst als die nun vorliegende Motion Stark 21.3277, "Führungsstruktur des Bundesrates krisenresilient machen", und erlaubt dem Bundesrat, die gesamte Krisenorganisation zu durchleuchten. Wir fordern den Bundesrat in unserem Postulat zudem auf, die Frage der departementsübergreifenden Zusammenarbeit zu prüfen. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat in diesem Zusammenhang auch den Einsatz eines Bundesratsausschusses, der ja Gegenstand der Motion Stark ist, oder eines Führungsstabes prüft. Die Motion Stark greift, wie gesagt, diese Anliegen auch auf, ist aber etwas mechanistisch formuliert und lässt kaum Spielraum.
Abschliessend diskutierten wir in der GPK-S noch die Variante, beide Motionen zu sistieren, bis der Revisionsentwurf des Epidemiengesetzes vorliegt. Wir erkannten in der Sistierung aber keinen Gewinn: Zum einen nimmt der Auftrag der Motion Stark eine einzelne Lösungsvariante vorweg; genau diesbezüglich soll der Fächer offen bleiben. Zum andern, und das gilt insbesondere für die Motion Ettlin Erich, sind die Aufträge, soweit sie auch aus Sicht der GPK sinnvoll sind, durch den Bundesrat selber oder über die erwähnten Vorstösse der GPK schon in ausreichender Weise erteilt.
Wir haben deshalb eine Sistierung mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt und beantragen Ihnen in materieller Hinsicht einstimmig, beide Motionen abzulehnen.